[Deutschland] Thomas Meyer-Falk: Prozessbeginn im April gegen zwei Sicherungsverwahrte in Freiburg

quelle: freedom for thomas

Am 13.04.2021 beginnt vor dem Schwurgericht des Landgerichts Freiburg der Strafprozess gegen zwei Sicherungsverwahrte, welche im vergangenen Jahr zwei Mitinsassen verprügelt und zudem geplant haben sollen einen Insassen zu vergiften.

Die Anklage

Die Staatsanwaltschaft Freiburg wirft den beiden erst 36 und 37 Jahre alten Sicherungsverwahrten vor, in die Zelle eines Verwahrten eingedrungen und auf ihn eingeschlagen zu haben. Ein zweiter Insasse soll von einem der beiden Angeklagten anschließend angegriffen worden sein, als die Sicherheitsbeamten schon vor Ort waren.

Gravierender freilich ist der Anklagevorwurf der geplanten Ermordung eines Verwahrten. Hierzu soll in eine Tüte mit Tiefkühlgemüse Rattengift eingebracht worden sein, welches einer der Rattenfallen, die im Gefängnishof gestanden haben, entnommen worden sein soll. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen sagte darüber hinaus ein langjähriger Sicherungsverwahrter aus, ihm gegenüber habe zumindest einer der beiden nun angeklagten jungen Männer angekündigt,die Vergiftung zu planen. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe des versuchten Mordes nachdrücklich.

Einer der Angeklagten wird vertreten von Rechtsanwalt Michael Volz (Karlsruhe).

Prozesstermine

Am 13. April 2021 beginnt vor dem Landgericht Freiburg nunmehr der Strafprozess. Fortsetzungstermine sind für den 14.04., 20.04., 21.04., 27.04. und 28.04. angesetzt. Den Vorsitz führt die Richterin am Landgericht Frau Dr. Kleine-Cosack. Geladen sind neben Kriminalbeamten, Biologen bzw. Chemikern auch einige Sicherungsverwahrte.

Zur Sicherungsverwahrung

Die SV wurde mit Gesetz vom 24.11.1933 von den Nationalsozialisten in das damalige Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen und gestattet seitdem dem Staat, Menschen auch nach Verbüßung ihrer eigentlichen Freiheitsstrafe auf unabsehbare Zeit, somit auch bis zum Tod, in Haft zu halten. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar vor genau zehn Jahren (Urteil vom 04.05.2011) die Regelungen zur SV für verfassungswidrig erklärt, jedoch dem Gesetzgeber eine Frist gesetzt, innerhalb derer er die Haftbedingungen verbessern könne. Aus Sicht von Politik und Gerichten sind die Gesetzgeber des Bundes und der 16 Bundesländer den verfassungsgerichtlichen Vorgaben im Jahr 2013 ausreichend nachgekommen; hingegen aus Sicht vieler Betroffener, wie auch deren anwaltlicher Vertreterinnen und Vertreter ist der Haftalltag nach wie vor von tiefer Hoffnungs- und Perspektivlosigkeit gekennzeichnet. In vielen Fällen laufe die SV auf ein bloßes Warten auf das Sterben in Haft hinaus.

 

Thomas Meyer-Falk,
z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str.8
79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com

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