(gefunden auf: linksunten.indymedia.org)
Im Folgenden veröffentlichen wir einen Text von dem Sprecher der Gefangenengewerkschaft aus der JVA Bochum Mehmet Ali. Wir veröffentlichen den Text unverändert, auch wenn er teilweise sprachlich nicht korrekt ist. Mehmet ist nur einer von vielen, lasst die Gefangenen nicht alleine. Sorgt dafür, dass Ihre Stimmen selbst durch Mauern hörbar werden. Mehmet erwartet seine Freilassung noch dieses Jahr nach langjähriger Gefangenschaft in die (wie er sagt) “gewisse Freiheit”. Wir wünschen ihm auf diesem Weg alles erdenklich gute. Bis alle frei sind!
Zuerst erzähle ich den allgemeinen Tagesablauf in den JVA’s.
Also, um 5 Uhr 30 werden alle Gefangenen durch eine Durchsage aufgeweckt, falls sie einschlafen konnten. Ab 6 Uhr an Werktagen und ab 7 Uhr an Wochenenden und Feiertagen werden die Zellen durch den Abteilungsbeamten oder die Abteilungsbeamtin ein nach dem anderen aufgeschlossen und das Frühstück, das aus vier Scheiben Brot, einem Stück Margarine, einer Tasse Kaffee oder Tee besteht, vor der Zellentür ausgegeben. In diesem Moment darf der Gefangene seine Post und seinen Müll abgeben. Danach wird die Zellentür wieder abgeschlossen. Das Frühstück oder allgemein das Essen bekommt der Gefangene, nur wenn er in angemessener Oberbekleidung ist. Das heißt, im Schlafanzug oder Unterhemd, mit freiem Oberkörper bekommt er kein Essen bis zur nächsten Mahlzeit. Irgendwann am Vormittag wird die Freistunde durchgesagt, damit die Gefangenen die eine Stunde im Freistundenhof laufen möchten, die Lampe drücken können. Wenn der Gefangene die Durchsage verpasst oder irgendwie nicht versteht, somit sich beim Drücken der Lampe nicht meldet, verpasst er die Freistunde bis zum nächsten Tag. Gegen 12 Uhr wird das Mittagessen, das in der Anstaltsküche vor und zubereitet wird, wie das Frühstück vor der Zellentür ausgegeben und eine halbe Stunde später wieder eingesammelt.
Bis 17 Uhr bleiben die Gefangenen in Ihren Zellen eingeschlossen. Gegen 17 Uhr wird das Abendbrot, das wie das Frühstück ziemlich karg ist, weil es nur vier Wurstaufschnitte oder Käse extra gegeben wird. Nach der Abendbrotausgabe wird die Zellentür wieder geschlossen. Wenn der Gefangene keine Sicherungsmaßnahmen hat, darf er in der Regel an Werktagen abends zwischen 18 und 20 oder bis 20 Uhr 30 Umschluss machen. Umschluss heißt, dass ein Gefangener auf gleicher Abteilung einen anderen Gefangenen besuchen kann, um zusammen Kaffee zu trinken und sich zu unterhalten. Danach ist der Einschluss und die Nachtruhe bis 6 Uhr morgens.
Dieser Tagesablauf gilt sowohl für U-Haft als auch für die Strafhaft. In der U-Haft dürfen die Gefangenen bis zu ihrer Verurteilung ihre eigene, private Kleidung durch ihre Besucher bringen lassen, besitzen und benutzen. Jedoch müssen sie im Falle einer Verurteilung ihre privaten Klamotten entweder zu ihren Besuchern oder zur Beutelkammer der JVA abgeben. Und die U-Häftlinge haben auch keine Arbeitspflicht wie Sträflinge. Die Sträflinge haben die Arbeitspflicht, müssen arbeiten, sobald sie eine Arbeit angeboten werden. Die Arbeitsverweigerung hat einige Konsequenzen, zum Beispiel wie Haftkosten für die nächsten 3 Monate zu 1200 €, Einkaufsperre sowie Freizeitgruppensperre, je nachdem wer der Abteilungsleiter und wie der Gefangene ist, können die Sperren sich variieren. In allen Gefängnissen gibt es unterschiedliche Arbeitsmöglichkeiten. Zum Beispiel, hausinterne Arbeiten wie Hausarbeiter, der die Essenausgaben macht, zwei mal die Woche Wäschetausch der Gefangenen macht und Hygieneartikel gibt. Andere sind Müllentsorger, Flurreiniger, Hofreiniger, Küchenarbeiter in der Anstaltsküche, Druckereiarbeiter, Schlossereiarbeiter, Kammerarbeiter, usw. Es sind auch Hausexterne-Firmen, die hier Pensumsarbeiten anbieten. Ungefähr die Hälfte der Gefangenen sind beschäftigt und die andere Hälfte sitzen in ihren Zellen. Wenn ein Gefangener arbeitet, hat er, außer bisschen Geld zu verdienen, einige Privilegien, wie Arbeiterfrühstück (zwei extra Wurstaufschnitte) und jeden Tag nach dem Feierabend duschen. Die Arbeiter gehen gegen 7 Uhr morgens zum Arbeiten, kommen gegen 12 Uhr zurück für das Mittagessen, rücken gegen 13 Uhr noch mal aus und machen um 15 Uhr Feierabend. Die Freistunde machen die Arbeiter nach dem Feierabend bzw. vor dem Abendbrot. Die Gefangenen die unverschuldet arbeitslos sind, bekommen monatlich zwischen 30 und 33 Euro als Taschengeld, damit sie Kaffee, Tabak und Süßigkeiten kaufen können… Die Telefonate kann man überwacht und unter bestimmten Voraussetzungen und maximal zweimal im Monat führen. Die Ausnahmefälle für Telefonate sind: z.B. bei privaten, geschäftlichen oder rechtlichen Angelegenheiten die, welche nicht rechtzeitig schriftlich zu erledigen sind. Es gibt in manchen JVAs Telefonkabinen auf den Abteilungen, die mit 2 Stunden Gesprächsdauer begrenzt sind. Bei den Telefonkabinen kann man die Häufigkeit und Zeitdauer der Telefonate selbst bestimmen. Die Telefonkabinen sind aber sehr teuer… Es gibt einige Freizeitangebote, wie Religion-, Spiel- und Sportgruppen, die meistens an Werktagen ab 18 Uhr stattfinden. Die unbeschäftigten Gefangenen haben ihre Sportgruppen immer vormittags und die beschäftigten Gefangenen nach deren Feierabend ab 15 Uhr bis 20 Uhr. Jede Sportgruppe dauert nur 1 Stunde. Was an diesen Sportgruppen schlimm ist, dass ein Gefangener nur eine Sportgruppe in der Sporthalle und eine Sportgruppe draußen in der Außenanlage haben darf. Das heißt, jeder Gefangener darf insgesamt 2 Stunden Sport in einer Woche machen… Das Rauchen ist außerhalb der eigenen Zelle und dem Freistundenhof überall verboten. Die Verstöße gegen das Rauchverbot wird mit einer disziplinarischen Maßnahme und oder eine Geldbuße geahndet. Aber in den meisten Fällen werden diverse Maßnahmen ergriffen… Für vom Gefangenen verursachten Schaden haftet der Gefangene. Wenn irgendwas kaputt geht oder kaputt gemacht wird, werden die Kosten von dem Konto des Gefangenen abgehoben, ohne die Genehmigung des Gefangenen. Wenn die Sachbeschädigung vorsätzlich ist, wird der Gefangene sowohl disziplinarisch als auch strafrechtlich geahndet… Wenn man Probleme und Beschwerden wegen der Anstalt(sleitung) hat, kann man sich an den Anstaltsbeirat oder den Justizvollzugsbeauftragten wenden, was aber meistens gar nichts bringt… Die Weitergabe von und Annahme von Gegenständen zwischen Gefangenen ist verboten, somit in dem Sinne auch die Solidarität… Offiziell haben wir hier eine medizinische Versorgung. Wenn man gesundheitliche Probleme oder Beschwerden hat, kann man zuerst zur Ambulanz und dann zum „Arzt“ gehen, falls die Ambulanz es für nötig hält. Der Anstaltsarzt ist so ein Arzt, dass er jeden Gefangenen gleiche Medikamente (Tablette gegen Kopfschmerzen) gibt, egal welche gesundheitliche Beschwerden der Gefangene hat. Ich frage mich, von welcher Universität er sein Diplom hat. Er hat es bestimmt gefälscht und das ist keine Spekulation. Übrigens gibt es in einzelnen Bereichen mancher Anstalten Aufschluss Möglichkeiten. Der Aufschluss heißt, die Zellentüren werden morgen, nachmittags und oder abends in bestimmten Zeiten geöffnet, aber nicht nach Außen sondern nur Innen. Während des Aufschlusses können die Gefangenen auf ihren Abteilungen oder Flügel sich frei bewegen, in der Abteilungsküche etwas vor- und zubereiten sowie duschen, wann und wie oft sie wollen. Die Gefangene, die auf solchen Abteilungen liegen, haben eine leichtere, soziale, menschliche und solidarische Gefangenschaft. Seit 6 Monaten liege ich auch auf so einer offenen Abteilung. Darüber hinaus dürfen die Gefangenen, die auf einer offenen Abteilung liegen, eigene Kleidung wie 2-3 T-Shirts, 2 paar Sportschuhe, 2 Jogginganzüge besitzen. Solche Privilegien haben sie. Jedoch werden sie bei einer kleinen Auffälligkeit oder einem Verstoß gegen Vorschriften auf eine geschlossene Abteilung verlegt…
Ich wollte eigentlich den Tagesablauf schildern. Daraus wurde jedoch eine allgemeine Informationsmitteilung.
Vorerst ist es nur so viel von mir. Bis zum nächsten Mal passt ihr auf euch gut auf!
Mehmet Ali, 28 September 2015