Mónica und Francisco waren im März diesen Jahres zu je 12 Jahren Haft verurteilt worden wegen „Körperverletzung“ und „Sachbeschädigung mit terroristischer Absicht“. Für die Beteiligung der beiden an dem Sprengsatz in der Basílica del Pilar – einer Kirche in Zaragoza – wurden keinerlei triftige Beweise erbracht. Vor dem Urteil hatten die Genoss*innen bereits über zwei Jahre in Untersuchungshaft verbracht (siehe Bericht auf linksunten).