Quelle: Rote Hilfe Schweiz
Das Urteil im Prozess gegen Pola Roupa, Militante des Revolutionären Kampf, wegen den Angriffen gegen die Griechische Nationalbank und die Büros des Internationalen Währungsfonds in Athen in 2014 ist gefällt worden. Es lautet lebenslange Haft plus 25 Jahre wegen “Führung einer terroristischen Organisation” und “physische Anstiftung” zur Umsetzung der Aktionen. Dieser Prozess weist zwei Elemente auf, die ihn im Vergleich zu den vorhergehenden “Anti-Terror” Prozessen in Griechenland unterscheiden.
Gemäss dem Ankläger wäre der Angriff, welcher die Front der Griechischen Nationalbank zerstörte, total geglückt und hätte der Sprengstoff das ganze Gebäude schlicht und ergreifend zerstört, wenn die Wache nicht Zeit gehabt hätte, die metallenen Storen zu senken. Daraus hätte der Zusammenbruch des griechischen Bankensystems resultieren können und – angesichts des Zeitpunkts der Aktion – ein Zusammenbruch des griechischen Wirtschaftssystems. Es ist das erste Mal, bei dem ein Staatsanwalt die möglichen Folgen der Aktionen des Revolutionären Kampf derart anerkennt (ein Minister hatte dies zuvor bereits im Rahmen eines Interviews getan). Üblicherweise negieren die Staatsanwälte bei solchen Prozessen sämtliche politischen Folgen bewaffneter Aktionen (effektive wie tatsächliche) und diese Negierung ist die Grundlage auf welcher die Einschätzung als “politisches Verbrechen”, welche durch die griechische Verfassung vorgesehen wird, ruht.
Die zweite Neuerung in diesem Prozess ist, dass der Staatsanwalt die Verurteilung von Pola Roupa wegen dieser beiden Aktionen nicht wegen ihrer persönlichen Beteiligung erreicht hat, sondern als “Anführerin” des Revolutionären Kampf und “Anstifterin” zu diesen Aktionen.
Quelle: https://secoursrouge.org/Grece-Pola-Roupa-condamnee-a-la-prison-a-vie-25-ans