Quelle: antirep basel
Ein erster anstrengender Prozesstag gegen die 18 Beschuldigten in Basel ist vorüber.
Am Morgen wurden die Angeklagten von ca. 100 solidarischen Menschen zum Gericht begleitet. Auch viel Presse und Polizei war vor Ort. Die Einlasskontrollen bestanden aus 2 Checkpoints, was den Beginn der Verhandlung verzögerte. Alle Betroffenen sind wegen einer Demo am 24. Juni 2016 angeklagt. Bei einigen Personen wurden auch noch andere Verfahren mit dem Fall zusammengelegt. Markant ist, dass sich die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen bloss auf eine angebliche Mittäterschaft bezieht und kaum handfeste Beweise gegen einzelne Personen hat. Es kann einzelnen Personen weder eine Beteiligung und noch viel weniger eine konkrete Tat nachgewiesen werden. Deshalb versucht die Staatsanwaltschaft, aus den Personen eine Gruppe zu konstruieren, die alles gemeinsam geplant und ausgeführt hätte.
Am ersten Tag ging es weniger um inhaltliche Punkte, sondern hauptsächlich um Verfahrensfragen. Von den Anwält*innen wurde dabei vor allem kritisiert, dass Staatsanwaltschaft und Gericht auf verschiedenste Weise essentielle Verteidigungsrechte verletzt haben. Dabei ging es um Vorfragen wie die Verwertbarkeit von Aktenstücken, den knappen Zeitplan, die Befangenheit des Gerichts oder die tendenziöse Sprache der Anklageschrift. Zudem wurden zahlreiche Beweisanträge gestellt, wie etwa die Vorladung diverser Zeug*innen, das Sichten von Videoaufnahmen oder die Ermittlung weiterer möglicher Zeug*innen.
Das Gericht entschied unter Protest der Verteidigung, die Vorfragen und Beweisanträge erst nach den Plädoyers, zusammen mit den inhaltlichen Erwägungen zu den Vorwürfen, zu beraten. Ebenso entschied das Gericht, dass weder vertagt noch eingestellt wird. Was hingegen auch die 3er-Besetzung einsah war, dass der Zeitplan wohl etwas gar ambitioniert angesetzt war und sie entschied deshalb, auch den Montag für Plädoyers freizugeben sowie die Urteilsverkündung zeitlich weiter nach hinten zu verschieben.
Als es am späten Nachmittag dann zur Befragung der Beschuldigten kam, machten diese keine Aussage zur Sache, bis auf eine Person, die angab, nicht in Basel gewesen zu sein. Eine Person sagte etwas zu ihrer beruflichen Situation.
Für morgen Vormittag ist das Plädoyer der Staatsanwaltschaft geplant, ab dem Nachmittag sollen dann die Plädoyers der Anwält*innen beginnen. Das Urteil wird definitiv nicht wie geplant nächsten Dienstag verkündet werden, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, den das Gericht noch nicht bekannt gegeben hat.
Wir wünschen allen Beschuldigten viel Kraft und alles Gute. Wir zeigen uns solidarisch mit allen von Repression Betroffenen, egal ob „schuldig“ oder „unschuldig“ aus Sicht von Staatsanwaltschaft, Gericht und Medien (die schon über die Schuld entschieden haben).