[Deutschland] G20: Ausschluss der Öffentlichkeit vom Elbchaussee-Prozess bestätigt

Quelle: united we stand

Die Gegenrede der Verteidigung wurde nicht weiter beachtet. Halil, Can und Loïc sind nun ohne die Möglichkeit, ihre Freund*innen und solidarische Menschen im Prozess zu sehen. Schreibt ihnen massenhaft Postkarten und Briefe und zeigt ihnen, dass sie nicht alleine sind!

Briefe an Halil und Can leitet der EA Hamburg weiter – Loïc könnt ihr direkt schreiben. Adressen findet ihr unter:
https://eahh.noblogs.org/post/2019/01/10/schreibt-den-gefangenen/

 

Quelle: united we stand

UPDATE  12. Januar 2019 Der #NoG20-Prozess gegen Loïc, Can, Halil und zwei weitere ist am kommenden Dienstag, 15.1., vorerst wieder öffentlich!

Das Gericht hat in seinem Ausschluss der solidarischen Begleitung formelle Fehler gemacht, was von der Verteidigung gerügt wurde. Diese
Fehler will es nun im kommenden Prozesstag ausbügeln und nochmals eine Entscheidung über den Ausschluss der Öffentlichkeit fällen. Da es im Moment keinen geltenden Beschluss über den Ausschluss gibt, beginnt der Prozesstag öffentlich.

Kommt alle und unterstützt die Angeklagten!

Freiheit für Halil, Loïc und Can!

Freiheit für alle!

United we stand!

 

Quelle: united we stand

In Hamburg ist der #NoG20-Schauprozess gegen Halil, Can, zwei weitere Menschen aus FFM und Loïc aus Frankreich gestartet. Ihnen wird die Teilnahme an den Protesten in der Elbchaussee vorgeworfen. Schon im Vorfeld versuchte die Staatsanwaltschaft mit allen Mitteln, die Verteidigung zu schwächen und einzuschränken.

Am zweiten vollen Prozesstag (10.1.) richtete sich nun ihr Angriff auf die Solidaritätsbewegung: Sie beantragte die „Öffentlichkeit“ vom Prozess auszuschließen – neben einigen vorgeschobenen Argumenten benannte die Staatsanwaltschaft vor allen Dingen die Solidaritätsbekundungen aus dem Publikum.

Das Gericht hat im Sinne der Anklage entschieden und die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Richterin fügte darüber hinaus hinzu, die Solidarität sei „erziehungsschädlich“ u. a. aufgrund der Empfehlung zur Aussageverweigerung durch die Rote Hilfe. Anscheinend will die Richterin eine bedrohlichere Situation schaffen, in der sie Druck auf die Angeklagten aufbauen kann.

So stehen die Angeklagten die weiteren Prozesstage (terminiert ist derzeit bis 10. Mai) alleine vor Gericht. Loïc, Halil und Can sind nun ohne die Chance, wenigstens kurz ihre Freund*innen, Familien und solidarische Menschen zu sehen.

Zeigt den Angeklagten, dass sie nicht alleine sind! Schreibt massenhaft Postkarten und Briefe an Can, Loïc und Halil in die U-Haft in Hamburg!

Lasst uns die Isolation durchbrechen!

Briefe an Halil und Can leitet der EA Hamburg weiter – Loïc könnt ihr direkt schreiben. Adressen findet ihr unter:
https://eahh.noblogs.org/post/2019/01/10/schreibt-den-gefangenen/

Gemeinsam gegen Repression!

United we stand!

 

 

Quelle: twitter

Prozessbeobachtung von Hamburger Linie

Im Zentrum des 3. Prozesstages stand der Antrag der Staatsanwaltschaft zum „Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer der Beweisaufnahme.“ Für die Schlussplädoyers und die Urteilsverkündung würden Presse, Familien und Zuschauer wieder zugelassen.

Die Staatsanwaltschaft begründete ihren Antrag damit, dass die Angeklagten beim Prozessauftakt von den Zuschauern „frenetisch gefeiert worden seien.“ Dadurch sei deren Erziehung nicht mehr gewährleistet. Insbesondere das Zeigen des Victory Zeichens durch Zuschauer stieß übel auf.

Man überhöhe etwas als Siegerpose, was gar nicht so gewesen sei, widersprach die renommierte Anwältin der Verteidigung Gabriele Heinecke. Es sei verwerflich, dass man die Öffentlichkeit ausschließen wolle. Die Angeklagten seien junge denkende Menschen, die sehr wohl zwischen solidarischem Applaus in Bezug auf die Härten der U-Haft und Beifall für die ihnen vorgeworfenen Taten unterscheiden könnten. Ihr Mandant Loic, wolle die Öffentlichkeit, weil sie ein Schutz für ihn sei. Ähnlich äußerten sich auch die anderen Anwälte in Bezug auf ihre Mandanten.

„Was als Demonstration gelte, und ob jemand definieren darf, ob es eine Demonstration war“ sei ein Gegenstand öffentlichen Interesses so Heinecke. Dem kann ich nur zustimmen: Der Schutz des Versammlungsrechtes ist der entscheidende Punkt des Verfahrens.

Ein anderer Anwalt der Verteidigung beschuldigte die Staatsanwaltschaft der fortwährenden Projektion. So sei sein Mandant vorher an seinem Platz gewesen und habe sich nicht durch das Publikum feiern lassen. Die Staatsanwaltschaft würde vorverurteilen und stelle unlautere Anträge.

Ein anderer Verteidiger ergänzte, dass die Namen der minderjährigen Angeklagten gegen seinen Willen vom Gericht veröffentlicht worden und in die Presse gelangt seien. Dies könne von der Staatsanwaltschaft nicht als 2 Argument zum Ausschluss der Öffentlichkeit herangezogen werden.

der Staatsanwaltschaft auf Ausschluss der Öffentlichkeit beim Elbchaussee Prozess stattgegeben. Die Begründung, der Schutz und die „Erziehung“ der Angeklagten sei sonst nicht gewährleistet, wurde als Verdunklung und Repression empfunden.

In ihrer Begründung hat sich die Richterin auch auf die Ankündigung der Prozesstermine bei UnitedWeStand https://unitedwestand.blackblogs.org  und die Rote Hilfe bezogen. Mit Protest von links sei rechnen und es werde von den Angeklagten erwartet, dass sie nicht mit der Polizei kooperierten.

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