Quelle: united we stand
Am 14. Februar sind Halil und Can nach siebeneinhalb Monaten aus der U-Haft entlassen worden. Sie stehen seit Dezember gemeinsam mit drei weiteren Angeklagten im sog. Elbchaussee-Prozess vor Gericht, von denen die beiden zum vermeintlichen Tatzeitpunkt minderjährigen Angeklagten bereits kurz nach ihrer Verhaftung haftverschont wurden.
Der Entscheidung, den Haftbefehl aufzuheben, war eine Einlassung von vier Angeklagten in der Woche zuvor vorausgegangen. Sie haben über ihre Rechtsanwält_innen erklären lassen, dass sie zunächst auf der Demo anwesend waren und identisch sind mit einer Vierergruppe, die auf den Polizeivideos immer wieder auftaucht. Gleichzeitig gaben sie an, den Aufzug zu einem bestimmten Zeitpunkt verlassen zu haben, da sie mit dem Verlauf, den das Ganze nahm, nicht gerechnet hätten und das so auch nicht wollten.
Die Einlassung war nach Einschätzung der Anwält_innen nur zu diesem Zeitpunkt noch möglich, da die Vernehmung von SoKo-Beamt_innen zur Identifizierung am selben Prozesstag bevorstand. So soll dem Konstrukt entgegengewirkt werden, dass alle Anwesenden für alle Taten und alle entstandenen Schäden haftbar gemacht werden können, unabhängig davon, ob sie selbst irgendetwas gemacht haben, außer anwesend zu sein.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Aufhebung der Haftbefehle umgehend Beschwerde angekündigt.
Loic ist nun der einzige Angeklagte aus diesem Verfahren, der weiterhin im Untersuchungsgefängnis Holstenglacis sitzt.
Wir sind weiterhin mit allen fünf Angeklagten solidarisch.