Quelle: panopticon
Kurze Zusammenfassung über den Prozess gegen 12 Anarchist*innen, der zwischen dem 29. und den 30. April 2019 stattgefunden hat. Wie wir zuvor informiert hatten, fand zwischen dem 29. und dem 30. April in Brüssel, ein Verfahren gegen mehrere Anarchist*innen die beschuldigt wurden Teil einer „kriminellen Vereinigung“ zu sein, sowie verantwortlich für eine Reihe an Delikten zu sein.
Zwei Angeklagte wohnten dem Prozess bei, weigerten sich aber, die Fragen der Staatsanwaltschaft zu beantworten.
Die zehn anderen Angeklagten waren nicht anwesend. Alle waren durch Anwälte vertreten.
Die Bundesanwaltschaft, vertreten durch Malignini, forderte die folgenden Strafen:
300 Arbeitsstunden oder eine Gefängnisstrafe von 4 Jahren (1 Person)
250 Arbeitsstunden oder eine Gefängnisstrafe von 3 Jahren (2 Personen)
200 Arbeitsstunden oder eine Gefängnisstrafe von 30 Monaten (4 Personen)
150 Arbeitsstunden oder eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten (1 Person)
100 Arbeitsstunden oder eine Gefängnisstrafe von 12 Monaten (1 Person)
12 Monate Haft auf Bewährung und eine Busse von 50 Euro (1 Person)
Freispruch (2 Personen)
Die Angeklagten wiesen die Arbeitsstunden als Strafe zurück. Das Gericht kann somit eine solche Strafe nicht aussprechen.
Das Urteil wird am 28. Mai 2019 verkündet.
Für mehr Infos :
La Lime
lalime.noblogs.org