[Italien] Staatsanwaltschaft stellt Strafantrag beim Prozess Operation „Panico“

Quelle: insuscettibilediravvedimento, übersetzt von abc wien

Am 16. Juli 2019 hat die Staatsanwaltschaft im Prozess der Operation „Panico“ gegen die florentinischen Anarchist*innen in ihrem Schlussplädoyer Verurteilungen für die 39 Angeklagten gefordert. Der Prozess ist das Ergebnis des Zusammenschlusses mehrerer Strafverfahren, darunter das Verfahren im Zusammenhang mit der repressiven Operation „Panico“ vom 31. Januar 2017 (bei dem es um drei Hausarrestverfügungen, einige Restriktionen sowie Hausdurchsuchungen mit dem Hauptvorwurf der „kriminellen Vereinigung“ geht) und der repressiven Operation vom 3. August 2017, bei der acht Verhaftungen, Durchsuchungen und die Räumung der Besetzung von La Riottosa in Florence stattfanden, mit dem Vorwurf (für die acht verhafteten Anarchist*innen) einen Sprengstoffanschlag gegen die Buchhandlung „Il Bargello“ (Florence, 1. Januar 2017), die Verbindungen zur faschistischen Partei „Casapound“ sowie zu Faschist*innen hat, verübt zu haben – eine Aktion, bei der ein Polizist schwer verletzt wurde und einen Teil seiner Hand und ein Auge verlor. Ebenfalls wird den acht Angeklagten vorgeworfen, einen Brandanschlag auf eine Polizeistation in der Nähe von Rovezzano (Florenz, 21. April 2016) durchgeführt zu haben.

Die höchsten Strafen wurden für die Anarchisten beantragt, die für die Aktionen vom 1. Januar 2017 angeklagt sind. Die geforderten Haftstrafen sind: 11 Jahre für Giovanni, 10 Jahre und 6 Monate für Paska, 10 Jahre für Salvatore (Ghespe) und 10 Jahre für Nicola. Die ersten drei Gefährten stehen seit Juni 2019 unter Hausarrest. Ihnen wird unter anderem „Mordversuch“, „Herstellung und Beförderung von Sprengstoffen“ und „Sachbeschädigung“ vorgeworfen.

Darüber hinaus wurden Verurteilungen im Zusammenhang mit einigen anderen Aktionen und unzähligen anderen Ereignissen beantragt, die sich bis 2017 in Florence ereignet haben. Die Anträge auf Verurteilung beziehen sich auf 35 Personen und reichen von 15 Tagen bis zu 7 Jahren Haft. Die Vorwürfe lauten „Sachbeschädigung“, „Gewalt“, „Widerstand und Bedrohung von Beamt*innen“, „Verletzung“, „Verschmutzung“, „Herstellung und Beförderung von Sprengstoffen“, „Besitz von pyrotechnischen Gegenständen“ und „Verweigerung allgemeiner Informationen“.

Die Urteilsverkündung ist für den 22. Juli geplant, könnte sich allerdings um etwa eine Woche verschieben.

Solidarität mit den angeklagten Anarchist*innen und Angeklagten der Operation „Panico“ und mit allen anarchistischen Gefangenen.

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