Quelle: act for freedom, übersetzt von abc wien
Bei einem vor kurzem stattgefundenen Besuch bei Natascia in der AS2-Einheit des L’Aquila Gefängnisses (obwohl sie eigentlich unter dem 41bis-Regime steht) erfahren wir, dass Anna und sie (während Silvia noch immer im Gefängnis von Turin festgehalten wird) nach ihrem Hungerstreik begannen, jeden Tag drei bis fünf Anträge, für all die Dinge, die ihnen verwehrt werden, zu stellen. Seit dem Hungerstreik sind die GOM-Wärterinnen noch feindseliger (GOM ist die mobile Einsatzgruppe der Gefängnispolizei), auch diejenigen, die anfangs noch neutral waren. Anfragen werden ignoriert, Wärterinnen leugnen sie erhalten zu haben, und so weiter. Die Gefängnisbibliothek gibt ihnen keine Bücher, nicht einmal die wenigen, die nach ihren eigenen Regeln gewährt werden müssten. Auch die Nutzung des Sportplatzes wird ihnen untersagt – der Grund dafür ist, nach einer Reihe von fantasievoller Ausreden, wie der Platz sei außer Betrieb oder von anderen Gefangenen genutzt, ganz einfach der, dass sie den Platz nicht nutzen dürfen. Punkt.
Ebenfalls wird Nastascia das Geld verwehrt, das Gefährt*innen ihr geschickt haben. Auch ihre Anwältin darf ihr kein Geld geben, obwohl ihr vorher gesagt wurde, dass sie Nastascia Geld überlassen könne, falls das Kassenbüro geschlossen sei. Ebenfalls werden die meisten Briefe einbehalten. Nastascia bittet trotzdem, ihr weiter zu schreiben, da sie in jedem Fall über die Ankunft des Briefes sowie den Absender informiert wird – auch wenn das nicht viel ist, es ist beruhigend.
Zu allem Überfluss wurde Nastascia aufgrund des Tragens eines „zu kurzen Rockes“ mit einer Disziplinarstrafe belegt, wodurch sie drei Tage lang an keinen Aktivitäten teilnehmen durfte – da ihr allerdings sowieso alle Aktivitäten verboten sind, führte dies dazu, dass sie drei Tage lang nicht gemeinsam mit Anna essen durfte.
Am 11. Juli fand eine Anhörung zur Überprüfung ihrer Inhaftierung statt, an der Nastascia nur per Videokonferenz teilnehmen konnte. Etwa eine Woche später wurde die Entscheidung verkündet, dass sie, ebenso wie es bei Robert und Beppe entschieden wurde, weiterhin inhaftiert bleibt. Der Grund dafür wird in 30 Tagen bekannt gegeben.
Am Mittwoch, 24. Juli 2019, wird das Gericht von L’Aquila über Nastascias, Annas und Silvias Forderungen bezüglich der Haftbedingungen in L’Aquila beraten.
Weitere Updates folgen in kürze.