Quelle: panopticon.blogsport.eu
Gestern konnte Hülya am frühen Nachmittag anrufen, um mitzuteilen, dass sie entlassen wird. Das machte Sinn, denn durch die Pandemie brauchen die Knäste mehr Platz und es werden Gefangene mit Reststrafe unter 18 Monaten teilweise in eine Haftunterbrechung geschickt. Hülyas Endstrafe ist Ende April, also etwas mehr als ein Monat. Ihr wurde schon letzte Woche angekündigt, dass sie in Kürze (wir hatten mit Dienstag/Mittwoch dieser Woche gerechnet) in die Haftunterbrechung entlassen wird. Es ist schon Wahnsinn genug, dass eine Gefangenen nach über 6 Jahren Haftzeit die letzten 30 Tage in einer Situation wie jetzt nicht entassen wird….aber das war nicht genug. Als schon eine halbe Stunde nach ihrem Anruf Leute vor der JVA gewartet haben, um sie abzuholen, tat sich erstmal gar nichts.
Kurze Zeit später konnte Hülya dann nochmal ca. eine Minute anrufen, um zu sagen, dass sie doch nicht entlassen wird!
Das sei ein Fehler der VZ (Vollzugsstelle) gewesen und sie müsse bis
zum 30.4. (sic!) drin bleiben. Das ist quasi bis zum letzten Tag! Und
immer noch im geschlossenen Vollzug!
Nun, wir können darüber spekulieren, inwieweit Staatsanwältin Breuer da
ihre Finger im Spiel hat oder inwieweit die Kölner Knastleitung Angela
Wotzlaw in diesem Fall Hülya für ihren Protest bestrafen will, aber Fakt
bleibt, dass einer eigentlich im offenen Vollzug voll gelockerten
Gefangenen, nachdem sie gegen die Verhältnisse im offenen Vollzug
protestiert hat und einen symbolischen Hungerstreik begonnen hat, nun
rachsüchtig alles verwehrt wird, was zurzeit passieren sollte. Darüber
hinaus konnten sie sich die Quälerei, einer Gefangenen zu sagen, du
wirst jetzt entlassen, um dann eine Stunde später zu sagen, ach doch
nicht…auch nicht verkneifen.
Wir beobachten die Situation sehr sorgfältig und nein, das hat mit dem sogenannten Strafvollzug nichts mehr zu tun. Da werden Kompetenzen ausgereizt, um eine Gefangene zu brechen, um ihr zu zeigen, wer am längeren Hebel sitzt. Inklusive der Genugtuung, sie ein wenig quälen zu können. Welchen Sinn macht es, Hülya jetzt noch einen Monat im geschlossenen Vollzug schmoren zu lassen, wenn die JVA doch jeden möglichen Platz für die aktuelle Situation braucht? Das riecht schwer nach rachsüchtiger Willkür… Wir sind gespannt, was kommende Woche passiert!
Für die Freiheit der Gefangenen!
Hülya freut sich über Post, schreibt ihr:
Buchnummer 83209
JVA Köln
Rochusstrasse 350
50827 Köln