Quelle: panopticon.blogsport.eu
Dieser Artikel erschien auf Non Fides am Dienstag, 21. April 2020 und wurde von uns übersetzt
Die französische Justiz „verlangsamt“ sich seit Beginn der Pandemie und der gegen sie ergriffenen Notstandsmaßnahmen im Gesundheitsbereich, wir wiederholen die nationale Presse… Untersuchen wir also, was diese „Verlangsamung“ für diejenigen bedeutet, an denen wir interessiert sind, d.h. dass die Justiz verhaftet, verurteilt und inhaftiert.
Diese „Verlangsamung“ bezieht sich eigentlich auf den Notstand, in dem sich die Justiz befindet: die Dringlichkeit, in Zeiten der Haft so effektiv wie möglich zu sein, um weiterhin Strafen verteilen zu können. Sie wird entsprechend den Dekreten, die derzeit vom Justizministerium erlassen werden, neu organisiert, indem ihre Prioritäten getrennt werden: Auf der Seite des Richters wird die Arbeit extrem vereinfacht; auf der Seite des Angeklagten… nun, lasst sie abwarten, und dann, lasst sie verstehen, verpflichtet einen gesundheitlichen Notstand dazu, „die Justiz ist in Zeitlupe“.
Diese „Verlangsamung“ der Justiz ist also einerseits die Kombination aus beschleunigten, vereinfachten und fast automatisierten Verfahren für Verurteilungen und die Zuerkennung von Strafen und andererseits die völlige Verlangsamung der Verfahren, selbst bei einem Stillstand der Verfahren für Berufungen, Einsprüche und Anträge seitens der Angeklagten. Kurz gesagt, ein enormer Handlungsspielraum, der den Justizbehörden eingeräumt wird, und eine drastische Reduzierung des minimalen Handlungsspielraums, der der Verteidigung in „normalen“ Zeiten zugestanden wird.
Die Justiz ist also nur für die Verteidigung und die Angeklagten „in Zeitlupe“. Die Massenverurteilungen, die derzeit wegen Nichteinhaltung der Ausgangssperren verhängt werden, sind ein Beweis dafür. Man könnte statt von „Verlangsamung“ eher von „Beschleunigung“ oder „Intensivierung der Belästigungskapazität“ der Justiz und ihrer Bürokratien sprechen, zum großen Unglück der Aufständischen.
In der Tat sagt uns das Notstandsgesetz zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie1 vom 23. März 2020, das rasch in Dekrete und Verordnungen des Justizministeriums und dann in ein Rundschreiben des Justizministers2 umgesetzt wurde, dass von nun an Urteile in Strafvollzugsfällen (gegen Erwachsene und Minderjährige) und im Strafvollzug mit einem einzigen Richter (anstelle der üblichen mehreren) gefällt werden können; dass die Untersuchungshaft automatisch um bis zu sechs weitere Monate verlängert werden kann (das Rundschreiben des Justizministers empfiehlt den verschiedenen Gerichten ebenfalls, dies systematisch zu tun); dass Strafanpassungen ohne das physische Erscheinen des Angeklagten beschlossen werden können; dass der Jugendrichter ohne jede Anhörung oder Konsultation die derzeit auslaufenden Erziehungsmaßnahmen (wie z.B. die Unterbringung) verlängern kann… Und da den Richtern etwas mehr Zeit eingeräumt werden muss, wird die Frist für die DML-Untersuchung (Demande de Mise en Liberté) um einen Monat verlängert, und die Fristen für Anhörungen bei sofortigem Erscheinen werden unbegrenzt verlängert (während die Untersuchungshaft auch verlängert werden kann, ohne dass sie vor dem sofortigen Erscheinen vor einen Richter gebracht werden muss). Der Einsatz von Videokonferenzen wird bevorzugt, und wenn dies nicht möglich ist, was schade ist, kann eine GAV nun ohne einen Anwalt stattfinden, und Treffen zwischen Anwälten und Häftlingen finden nicht statt, selbst wenn ein Verfahren (z.B. DML) im Gange ist.
All diese Maßnahmen, die als Dringlichkeitsmaßnahmen ergriffen und als an den Kontext der gegenwärtigen Krise angepasste Antworten präsentiert wurden, bestätigen nur noch einmal für diejenigen, die noch Zweifel hatten, dass die grundlegende Aufgabe dieser Institution nach wie vor und um jeden Preis die Bestrafung derjenigen ist, die sich weigern, die sozialen Normen einzuhalten, die derzeit so wirksam wie möglich umgestaltet werden. Die gegenwärtige Gefangenenjustiz setzt Reformprojekte in die Praxis um, die weitgehend der Pandemie vorausgingen, um mit „automatisierten“, „vereinfachten“ Verfahren, insbesondere durch den Einsatz neuer Technologien, eine Gerechtigkeit zu erreichen.
Zu diesem Zweck wird inmitten all dieser Veränderungen in der Funktionsweise der Justiz per Dekret für die nächsten zwei Jahre ein neuer Algorithmus entwickelt: „DataJust“. Dieser Algorithmus wird eine Benchmark für die Entschädigung von Personenschäden erstellen, die bei aller angeblichen „Neutralität“ des Algorithmus (als ob diese „neutralen“ Algorithmen aus „neutralen“ Gründen und für „neutrale“ Zwecke entwickelt worden wären) die Höhe der jeweils zu gewährenden Entschädigung angeben soll. Wir können bereits einen Blick auf die Rhetorik und die Anwendungen werfen, die mit diesem Instrument einhergehen werden: Unter dem Deckmantel der „offenen Daten“ und der „Transparenz“ wird es eine zügige Anwendung des Verweises sein, dass wir bedient werden, und dann „legitim“: Hätte man uns nicht von Kindheit an und mit Transparenz davor gewarnt, dass das Zerbrechen der Brille eines Richters gleichbedeutend mit diesem und jenem Preis ist? Ihr wisst es natürlich!3 Die Gerechtigkeit ist also sehr gerecht, denn sie tut, was sie sagt, und jeder weiß es!
Der Gesundheitsnotstand und seine „Ausnahme“ sind eine Gelegenheit, die Justiz schnell und dauerhaft umzugestalten, indem eine Strafmaschine eingerichtet wird, die immer schneller, vorausschauender und so automatisiert wie möglich arbeitet.
Scheiß auf die Gerechtigkeit, immer und immer wieder!
8. April 2020.
3Einige Links über die jüngste Einführung von Data Just :
https://donotlink.it/aO43m
https://donotlink.it/66XR4