Solidarische und herzliche Grüße hier von Hinter den Mauern der JVA Freiburg!
Seit dem 18. März des letzten Jahres sind wieder viele Menschen in den Gefängnissen gestorben, es nimmt einfach kein Ende.
Auch nicht die Verhaftungen. Soviele Genossinnen und Genossen sind eingeknastet worden in den letzten Monaten.
In Schwäbisch-Gmünd sitzt Nicole, in Ostdeutschland Lina, in Stammheim Martin, um nur einige ganz wenige zu nennen.
Die staatlichen Angriffe auch auf die Infrastrukturen deuten auf eine Zuspitzung der Auseinandersetzungen hin.
Erst vor wenigen Tagen, am 25. Februar debattierte der Deutsche Bundestag über die freche Forderung der AfD, indymedia zu verbieten und die webseite komplett abzuschalten.
Auch wenn die übrigen Fraktionen den AfD-Antrag ablehnten, die CDU/CSU machte sehr deutlich, man arbeitet genau an solch einem Vorhaben.
Oder wie meinte AfD-Frontfrau Beatrix von Storch im Rahmen der Debatte – in der für sie eigenen Klarheit – als sie in den Saal schrie: „wir werden sie jagen!“.
So wie es die Justizbehörden letztlich ja schon tun, denn der Versuch, Menschen durch die Inhaftierung handlungsunfähig und mundtot zu machen, ist offensichtlich.
In allen Landtagen, sowie dem Bundestag gibt es sogenannte Petitionsausschüsse, welche sich mit Eingaben der BürgerInnen beschäftigen. Grundlage ist Artikel 17 Grundgesetz, das sogenannte Petitionsrecht. Im Folgenden soll es erst um eine Petition gegen den Polizeieinsatz anlässlich einer Corona-Demonstration in Freiburg gehen und in einem zweiten Teil um solche aus dem Bereich des baden-württembergischen Justizvollzug. Im Schlussteil möchte ich die Sinnhaftigkeit von Petitionen diskutieren.
I. Corona-Demonstration am 22.10.2020 in Freiburg
Wie die Badische Zeitung im Oktober 2020 berichtete, hatten sich am 22.10. hunderte GegnerInnen der Corona-Maßnahmen in der Altstadt von Freiburg eingefunden, wobei sie im Regelfall sich weder an den Mindestabstand noch an die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gehalten hatten.
Die Polizei soll all dies hingenommen haben ohne einzuschreiten oder die Versammlung aufzulösen.
Wie der Landtag (Landtagsdrucksache 16/9745, dort: Ziffer 3) nach Einholung einer Stellungnahme des Innenministeriums mitteilt, sei dies rechtmäßig verlaufen. Insbesondere habe die Polizei Kontrollen durchgeführt, zur Einhaltung der Auflagen aufgerufen und sogar gegen einige wenige DemonstrantInnen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die detaillierten Ausführungen können auf der Webseite des Landtages (https://www.landtag-bw.de) nachgelesen werden.
Das Jahr 2021 ist noch jung, doch schon ereilte Shorty der erste Gerichtsbeschluss. Mal wieder hat er sich, zumindest vorläufig, vor Gericht durchgesetzt.
Wer ist Shorty?
Geboren 1978, sitzt er seit einem halben Jahrzehnt in Freiburg in Sicherungsverwahrung. Immer wieder berichte ich über seine bisweilen sehr kreativen Einfälle, die den Haftalltag abwechslungsreich gestalten (zuletzt über Shorty und die Armbrustaffäre), auch wenn er mitunter der Anstalt dadurch Gelegenheit gibt, ihn abzustrafen.
So sitzt er seit rund drei Monaten in Isohaft, nachdem bei ihm eine kleine, selbstgebastelte Armbrust gefunden wurde. Für ihn, der an ADHS leidet, eine ganz besonders bedrückende Situation.
Immer wieder hat er sich aber erfolgreich gegen Maßnahmen der JVA vor Gericht gewehrt. Ob es auch in folgendem Fall für ihn erfolgreich ausgehen wird, das ist noch offen.
Der Datenschutz, dem verfassungsrechtlich eigentlich eine hervorgehobene Bedeutung zukommen sollte, droht im Gefängnisalltag immer wieder unter die Räder zu kommen. Mitunter macht es auch den Anschein, als sei er zumindest einem Teil der Beschäftigten eher lästig. Wer sich als Insasse oder Insassin darauf beruft gilt schnell als Querulant/in.
Herr Schmitt bekommt eine Stellungsnahme
Der seit einem knappen Jahr in der JVA Freiburg in Sicherungsverwahrung (SV) sitzende Herr Schmitt (alle Namen geändert) bekam kürzlich von der ihn behandelnden Stationspsychologin Frau Hammer einen Entwurf einer von ihr verfassten Stellungnahme zugeleitet, welche diese anschließend an das Gericht senden wollte um über den bisherigen Vollzugsverlauf zu berichten. Irritiert war Schmitt darüber, dass er aus seiner Sicht als der beste Freund zweier Sexualtäter auf der Station dargestellt wurde. Mit den beiden sitzt er tatsächlich öfters zusammen; und sie kochen und essen auch gemeinsam. Kurzerhand hatte also Frau Hammer die beiden Insassen ihm gegenüber dadurch als Sexualtäter geoutet.
Dass Schmitt, er selbst ist nicht wegen Sexualtaten in der SV, mit mir fast täglich zusammensitzt kam gar nicht in der Stellungnahme vor und so fragte er sich, welches Bild da über ihn vermittelt werden sollte. Aber er sprach auch die beiden als Sexualtäter geouteten Mitinsassen an.
Am 30.12.2020 saßen wir in einer Zelle des Freiburger SV-Traktes und hörten ab 18 Uhr der Liveübertragung auf RDL (https://rdl.de/) von der Anti-Knastdemo zu.
Die Radioübertragung
Wie schon in Vorankündingungen mitgeteilt wurde, fand die Silvesterdemo dieses Jahr pandemiebedingt am 30. Dezember statt. Da der SV-Trakt akustisch etwas ungünstig liegt, waren wir hier froh, über das Radio die Musik und vor allem die kämpferischen Redebeiträge hören zu können. Die Insassen die hier mithörten waren begeistert, nicht nur von den Inhalten, sondern auch darüber, daß wieder Menschen kamen die für eine Welt ohne Gefängnisse streiten!
Wie vor ein paar Tagen berichtet, herrschte seit dem 04.12.2020 in der südbadischen Haftanstalt Freiburg Corona-Alarm, nachdem ein Insasse positiv auf das Virus getestet worden war.
Am Spätnachmittag des 09.12.2020 endeten die Isolationsmaßnahmen weitestgehend.
Ablauf der letzten Tage – Corona-Alarm am Freitag und Wochenende
Am Freitag, 04.12.2020, erfolgte gegen 17:30 Uhr ein sogenannter „Generaleinschluss“, alle Insassen wurden ohne Mitteilung über die Hintergründe in ihren Zellen weggeschlossen.
Circa 19:30 Uhr gab es eine Durchsage des Anstaltsleiters Völkel, wonach ein Insasse der Station 4-3 positiv auf Covid getestet worden sei und ab sofort „Klappenbetrieb“ angeordnet worden sei. Eine Kontaktnachverfolgung sei gescheitert.
Als erste Reaktion trommelten Insassen gegen die Zellentüren, die Gitter und schrien aus dem Fenster.
Am 16.10.2020 kam es in der Justizvollzugsanstalt Münster (NRW) morgens um kurz nach 6 Uhr zu einer Geiselnahme.
Gegen 9:20 Uhr wurde der Insasse von Sondereinsatzkräften der Polizei erschossen.
Nun liegt ein Bericht des Justizministeriums vor.
Der Ablauf
Wie sich aus dem schriftlichen Bericht des Justizministeriums NRW zur 64. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtages von NRW am 23.10.2020 ergibt, sei gegen 6:05 Uhr die Zelle des nur wenige Stunden später erschossenen 40 – jährigen Insassen durch drei Bedienstete geöffnet worden.
Dieser sei seit dem 23.09.2020 wegen Drohungen in Einzelhaft untergebracht gewesen, so dass die Zelle nur durch mindestens zwei Bedienstete geöffnet werden durfte.
Bei Zellenöffnung habe er eine 29-jährige weibliche Bedienstete an den Haaren gepackt, ihr einen messerähnlichen Gegenstand an den Hals gehalten und sei mit dieser durch das Hafthaus gegangen.
Shorty und die Armbrust-Affäre
Seit einigen Jahren berichtete ich immer wieder über Shorty, einen Sicherungsverwahrten in den 40’ern. Mittlerweile an die 20 Jahre in Haft, immer wieder Furore machend mit seinen kreativen und kuriosen Einfällen. Zudem ist er nicht bereit, sich dem Vollzugsregime widerstandslos zu ergeben, zieht dann gegen Maßnahmen vor Gericht und gewinnt dort immer wieder. Könnte man sein Verhalten, wie auch das anderer Insassen die destruktiv agieren, als einen Akt der Selbstverteidigung deuten?
Der 22.September 2020
An einem sonnigen Septembertag, es war Herbstanfang, gingen in der JVA Freiburg fünf sportliche Uniformierte den Flur der Station2, Abteilung Sicherungsverwahrung hinunter – in Richtung der Räume der Arbeitstherapie (AT). Was die dort wohl wollen? Sie kamen nach wenigen Minuten aus der AT mit Shorty im Schlepptau. Es sollte das letzte Mal sein, dass wir Shorty für Wochen gesehen haben. Als er abgeführt wurde, da wirkte er noch ganz entspannt.
Stunden später, also noch am selben Tag hörten wir es plötzlich aus dem Keller der Anstalt schreien und gegen die Wände und Zellentür trommeln. Shorty war im ‚Bunker‘ gelandet, juristisch korrekt: im besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände. Ein Loch im Boden als WC, Dauerbeleuchtung, Kameraüberwachung, ein reißfestes Hemdchen als Bekleidung. Shortys Trommeln gegen die Wände und Türen wummerte durchs ganze Haus. Fast drei Tage lang, immer wieder unterbrochen von einigen Stunden Stille.
Vor wenigen Tagen rief mich ein Genosse an und ich erfuhr, Manfred Peter hat sich das Leben genommen.
Manfred und ich hatten nur sporadisch Kontakt, aber ich verfolgte immer gerne seine kämpferische Beiträge im gefangenen info (https://www.gefangenen.info/), zuletzt in Ausgabe 431, seinen Aufruf einem Insassen zu schreiben, der in der Psychiatrie drangsaliert werde. Er selbst hatte über 2 Jahrzehnte in der forensischen Psychiatrie verbringen müssen, ist erst vor Monaten freigelassen worden. Er hatte sich nie den Mund verbieten lassen und in ebenso direkter wie wuchtiger Sprache auf die Mißstände in den Psychiatrieren, auch auf die Todesfälle hingewiesen und für die Änderung der bestehenden Verhältnisse gekämpft.
Der Stiefel im Rücken (der Titel ist ein Zitat aus einem Gedicht von Thomas Brasch von 1977), er verfolgte Manfred auch nach der Freilassung. Erst eine Wohnungskündigung, dann habe die Bank sein Konto gesperrt – und am Ende sah Manfred nur noch den Ausweg Suizid.
Seine Stimme wird fehlen!
Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
In der Korrespondenz mit Inhaftierten kommt es immer mal wieder dazu,
dass von Haftanstalten oder Gerichten Briefe angehalten, sprich nicht
weiter geleitet werden. Im folgenden soll es um dieses Thema im Kontext
der Untersuchungshaft gehen.
Der Brief vom 25.Mai 2020 und dessen Beschlagnahme
Mit Schreiben vom 25.05.2020 hatte Herr K., er sitzt zur Zeit in
Stuttgart-Stammheim in Untersuchungshaft, weil er zuvor in der
Sicherungsverwahrungsabteilung der JVA Freiburg an einem Übergriff auf
einen anderen Insassen beteiligt gewesen sein soll, mir geschrieben.
Durch Beschluss vom 16.06.2020 wurde der Brief vom Ermittlungsrichter
des AG Freiburg (Az. 32 Gs 1356/20) beschlagnahmt. Unter anderem äußere
sich Herr K. zum Verfahren selbst und zudem beleidige er darin einen
Insassen der Sicherungsverwahrung mit den Worten, bei diesem handele es
sich um einen „geisteskranken Intriganten“, weshalb eine Weiterleitung
an mich ausscheide.
Knäste sind Orte der Dunkelheit, der Finsternis, wirkliches Leben kann dort nicht gedeihen. Denn was ist das „wirkliches Leben“!? Es ist eines in Freiheit, eingebunden in freundschaftliche Beziehungen, sich selbst als Individuum erlebend. Weil wir selbst leben- und nicht gelebt werden.
Nicht umsonst ist Gefängniskritik deshalb immer auch grundlegende Gesellschafts- und Systemkritik, denn innerhalb der Gefängnismauern herrschen dieselben Mechanismen wie vor den Toren, nur in einer vielfach verschärften Form. (mehr …)
Vor wenigen Tagen berichtete die taz ( ‚Krank im Knast‘ ) über die vielfach desolate medizinische Versorgung von Gefangenen. Seitens des Vereins ‚Demokratischer Ärztinnen und Ärzte‘ gab es zudem einen ebenso sachkundigen wie forderungsreichen Aufruf.
Vorweg- Erfahrung aus der JVA Freiburg
Neben Ernährung, Besuchs-, Freizeit- und Arbeitsangeboten, sowie dem jeweiligen Knastkaufmann und dessen Preispolitik, entzünden sich ansonsten die meisten Konflikte an der jeweiligen medizinischen Versorgung. Auch in Freiburgs Haftanstalt verhält es sich da nicht anders. Ein ebenso unvollständiger, wie kurzer Einblick:
Wie vor wenigen Tagen gemeldet, sind seit dem 8. Juli 2020 mehrere Insassen der JVA in Quarantäne (1.). Zudem verlässt nach etwas mehr als einem Jahr Sozialarbeiter B. die Anstalt (2.).
1.) Corona-Quarantäne in der JVA Freiburg
Am 8. Juli 2020 wurden fünf Sicherungsverwahrte abgeführt und in dem ehemaligen alten U-Haftgefängnis der JVA in die dort extra kürzlich errichtete Quarantäne-Abteilung gesperrt. Neben ihnen traf es auch einige wenige andere Gefangene. Am nächsten Tag folgten weitere drei Sicherungsverwahrte, sowie eine kleinere zweistellige Zahl an Strafgefangenen, welche jedoch in ihren Zellen bleiben durften. Nur die drei Sicherungsverwahrten, sie wurden in der Sicherungsabteilung der SV-Anstalt eingesperrt. Hintergrund ist eine offenbar bestätigte Infektion eines Werkbetrieb-Meisters, und alle mit ihm tätigen Insassen wurden vorsorglich isoliert. (mehr …)
Kürzlich entschied das Landgericht (LG) im Südbadischen Freiburg, dass der Einsatz der elektronischen Fußfessel am 2.12.2019 rechtswidrig gewesen sei.
Zur Vorgeschichte
Vor Jahren entkam der baden-württembergischen Justiz ein zu lebenslanger Freihaftsstrafe Verurteilter im Rahmen einer (von Beamten bewachten) Ausführung. Im Zuge dessen plante der Justizminister in Stuttgart ein Gesetz, welches es künftig erlauben sollte allen zu lebenslanger Freiheitsstrafe und in der Sicherheitsverwahrung sitzenden Menschen, für die Dauer der Ausführung eine elektronische Fußfessel anzulegen (vgl. auch meinen Beitrag vom 24.09.2019 unter https://de.indymedia.org/node/37786).
Vor wenigen Wochen erschien im Herder-Verlag (https://www.herder.de/) anlässlich der 900-Jahre Freiburg ein 112 Seiten Buch, welches umfänglichen Einblick in den Haftalltag gewährt.
Das Buchprojekt – es war zuerst ein Fotoprojekt
2020 wollte die Stadt eigentlich groß das 900-Jahr-Jubiläum feiern, bis dann Corona dazwischen kam. Während der Vorbereitungen fiel irgendwann auf, dass das in der Stadtmitte gelegene Gefängnis im Grunde gar nicht vorkommen würde. Eine Freiburger Fotografin, Frau Schilling, einer Filmemacherin, Frau Dettmer-Finke, aber auch dem evangelischen Anstaltspfarrer Philippi ist zu verdanken, dass im Zuge intensiver Gespräche ein Foto – und Informationsprojekt „Strafraum – Absitzen in Freiburg“ in Gang kam. Da Aufnahmen innerhalb der Anstalt erfolgen sollten, musste auch das Justizministerium in Stuttgart eingebunden werden, bis zur Hausspitze, dem Minister.
Kürzlich fragten Ulla Jelpke (Die Linke, Bundestagsabgeordnete) und weitere Abgeordnete die Bundesregierung nach der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2011 im Bereich der Sicherungsverwahrung. Mit Schreiben vom 17.3.2020 antwortete die Bundesregierung.
Statistisches Material
In der Bundestagsdrucksache 19/18038 (online aufrufbar unter dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/180/1918038.pdf ) stellt die Regierung die Entwicklung der Zahl der Sicherungsverwahrten seit 2009 dar. Gab es damals bundesweit 512 Verwahrte (darunter 3 Frauen), sind es mit Stichtag 30.09.2019 schon 574 (darunter 1 Frau). Ein Anstieg von rund 12%. Der insofern bemerkenswert ist, weil in Folge von Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte 2009/2010 und des Bundesverfassungsgerichts 2011 die Zahl der Insass*innen Ende 2012 auf 465 Verwahrte (davon 3 Frauen) sank. Seitdem also um satte 23,44% stieg.
Vor einer Weile diskutierte ich in der JVA Freiburg mit einer Knastpsychologin über einen Aufkleber mit dem Text „Die ganze Welt hasst die Polizei“. Jetzt wurde (mal wieder) in den USA ein Afroamerikaner, George Floyd, von weißen Polizisten umgebracht. Da erinnerte ich mich an ein Urteil aus Bayern: 4.000 DM kostete es eine (weiße) Polizistin, als sie in Nürnberg einem Griechen vier Mal in den Rücken schoss…
Frau Psychologierätin W. und ihr Verhältnis zu Stickern
Als man im November 2019 meine Zelle durchsuchte, fanden sich u.a. ein paar Aufkleber, darunter der eingangs erwähnte. Der Psychologin wurde die Weisung erteilt, mit mir über den Inhalt der Aufkleber zu sprechen. Wie sie mir dann im Gespräch erklärte, offenbare ein solcher Text Hinweise auf eine möglicherweise fortbestehende und tief sitzende feindselige, aggressive Haltung, insbesondere gegen staatliche Organe. Das sei für jemanden wie mich, der eine entsprechende Vorgeschichte habe, von hoher prognostischer Relevanz. Alleine das Aufbewahren eines solchen Aufklebers sei schon Indiz für eine kriminalitätsfördernde Grundhaltung.
In jedem Moment unseres Lebens stehen wir vor der Wahl. Entweder solidarisch leben oder unsolidarisch! Entweder auf eine lebendige Zukunft hin oder rückwärtsgewandt!
Entweder mutig unsere eigenen Wege suchend oder anderen auf den ausgetretenen Pfaden nachlaufend.
Das gilt für Menschen in Gefangenschaft, genauso wie für alle anderen. Und in den heutigen Zeiten von Corona und unzähligen staatlichen Maßnahmen stellt sich die Wahl: Entweder für Befreiung oder für das Kapital. Die Wirtschaft soll florieren, aber wer in München auf einer Parkbank ein Buch liest, der wird von der Polizei abgeführt.
Allerorten melden sich nun PsychologInnen, aber auch SoziologInnen mit ihren Gedanken über Wirkungen des und den Umgang mit dem „Kontaktverbot“ in Zeiten der Corona-Pandemie zu Wort. Jedoch, es gibt eine Gruppe von Menschen, die sich seit jeher besonders damit auskennt: die Inhaftierten.
Fast täglich gibt es in der südbadischen JVA Freiburg neue Bekanntmachungen in Folge der Corona-Pandemie. Damit unterscheidet sich hier die Lage nicht von der vor den Mauern.
Erster Toter nach Besuchsverbot im deutschen Knastwesen!
Am 17.0.3.2020 wurde in der JVA Bruchsal (Nordbaden) ein 25-jähriger irakischer Gefangener, also kurz nach Inkrafttreten des Besuchsverbots wegen Corona, tot in seiner Zelle aufgefunden. In der JVA Freiburg kam es, auch in Folge der ganzen Restriktionen wegen der Pandemie, zu einer Auseinandersetzung eines 39-jährigen Sicherheitsverwahrten mit dem Personal.
Seit Kurzem gibt es einen Blog, den
GenossInnen einer in der sächsischen JVA Chemnitz inhaftierten Frau
betreiben und auf welchem sie aus ihrem Haftalltag, all den kleinen und
großen Schikanen und Erlebnissen sehr engagiert berichtet. Ebenso über
ihren täglichen Kampf um Würde.
Viel zu selten gibt es Beiträge aus dem
Frauenvollzug. Waren es bis vor zwei Jahren Lisa aus Köln und dann Hülya
ebenfalls aus Köln, gibt es nun die Chance einen unmittelbaren Eindruck
vom sächsischen Frauenvollzug aus Sicht von Sunny zu erhalten auf:
Erst am 9. März
berichtete ich über Restriktionen im Justizvollzugsbereich (JVA) wegen
der Corona-Epidemie. Nun haben sich weitere Einschränkungen
hinzugesellt.
An niemandem dürfte die
Berichterstattung über den neuartigen CORONA-Virus vorbei gegangen sein.
Nun treffen Behörden auch erheblich in die Besuchsmöglichkeiten von
Gefangenen eingreifende Maßnahmen.
Vor einigen Jahren machte die Stationspsychologin Frau W. in der JVA Freiburg Furore mit dem Hinweis auf ‚Kollateralschäden‘, die im therapeutischen Alltag nun mal entstehen würden, wenn die Anstalt etwas umsetzt. Nun hat sie offenbar einem Sicherungsverwahrten den Rat gegeben, er möge sich aufhängen.
Schwaben können angeblich alles – außer Hochdeutsch. Jetzt versucht das Justizministerium in Stuttgart auf Menschenfang zu gehen, um Azubis für den Justizvollzug zu gewinnen.
Ein männlicher Gefangener in der Zelle, offenbar soll er den Gangster darstellen. Dann kommt ein Beamter in Uniform, der angebliche Insasse setzt sich eine Kappe auf und markiert dann den Rapper. Das ganze Video ist mit Beats unterlegt und in Großbuchstaben wird für den Beruf im Justizvollzug geworben, wonach in den Knästen des Landes die Gangster zu Rappern, nun was soll ich sagen, verwandelt werden!? Unter tatkräftiger Hilfe eben der Bediensteten!
Ende Januar 2020 kommt es zu der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht wegen des Verbots von linksunten. Auch aus Gefangenensicht ein bedeutender Prozess. Zum anderen sind das Verbot von linksunten und nun der Prozess ebenfalls Beleg für die zunehmende staatliche politischer Verfolgung linker, emanzipatorischer Projekte.
26.09.24 | 20:00 Mein Genosse, der Spitzel. Über Security Culture und dem Umgang mit verdeckten Ermittler*innen und anderen Informant*innen @ekh [mehr Infos]
28.09.24 | 20:00 ABC Solidarity Ball - Dress up and celebrate with us! @ekh more infos soon!
ABC-Schreibwerkstatt
Aufgrund des fehlenden Interesses findet die offene Schreibwerkstatt im Moment nicht mehr statt.
Monatliches Infoblatt von ABC Wien
Internationale Woche der Solidarität mit anarchistischen Gefangenen
Internationaler Tag der Solidarität mit Marius Mason & allen anarchistischen Langzeitgefangenen