Posts Tagged ‘Prozess’

[Paris] Öl ins Feuer giessen – Über das in Brand gesetzte Bullenauto, den Prozess & die Solidarität

Dienstag, September 19th, 2017

Vom 19 bis 22 September 2017 stehen 9 Personen vor Gericht die angeklagt sind, ein Bullenauto angegriffen haben am 18. Mai 2016 am Quai de Valmy in Paris. Zwei Personen sitzen bereits in U-Haft, eine schon über ein Jahr, während sechs andere unter staatlicher Kontrolle stehen und nach der letzten noch gefahndet wird. An diesem Tag, mitten in der Bewegung gegen das „Loi-Travail“ (neoliberale Reform des Arbeitsgesetzes) hat sich die Polizei am Place de la République versammelt, um über “Bullenhass“ zu jammern. Eine echte Provokation nachdem  zwei Monate lang unter Einsatz von Tränengas, Blendgranaten, Schlagstöcken und Festnahmen Demos niedergeschlagen wurden. Es  wurde zu einer Gegendemo aufgerufen, die trotz des Verbotes die Strassen von Paris einnahm. Im Zuge dessen wurde ein vorbeifahrender Bullenwagen, der mit zwei Bullenschweinen besetzt war, angegriffen und niedergebrannt. Für viele war es eine Geste wieder atmen zu können. So wie wir wieder atmen konnten als es nach dem Tod von Adama Traoré in Beaumont oder nach der Vergewaltigung von Théo in Aulnay explodierte, oder wenn am Abend der Ermordung von Shaoyo Liu eine Bullenkarre vor der Wache vom 19. Bezirk im Paris abgefackelt wurde, oder als beim G20 Gipfel die Strassen Hamburgs in Flammen standen. Wie wir durchatmen können jedes Mal, wenn wir ein bisschen von der Erniedrigungen und der Brutalität, die die Bullen uns alltäglich zufügen, zurückgeben.

Oft schlägt die Justiz hart zu, wenn ihre blauen Lakaien angegriffen werden. Sowohl die Justiz als auch die Polizei dienen dem Staat und den Herrschenden, um diese Ordnung fortzusetzen, die auf Ausbeutung, Rassismus, Sexismus, Homo- und Transphobie, usw. basiert. Keine_r sollte den Eindruck haben, die Verhältnisse verändern zu können. Also müssen diejenigen, die freiwillig oder gezwungen die Bahn der Arbeit, des Konsums und der Unterwerfung verlassen, mit Gefängnis bedroht werden. Dazu gibt es immer mehr Mittel­. Es werden zig neue Gefängnisse gebaut, um immer mehr Leute einzusperren, bald kommt die Legalisierung  des ständigen Ausnahmezustands, oder noch das neue Gesetz über die Ausweitung des  Notwehrrechtes für Bullen. Das alles unter dem Vorwand der Sicherheit und mit –fast- allgemeine Zustimmung.

In diesem Zusammenhang wird der Prozess stattfinden, wahrscheinlich unter starkem medialen Druck. Diese Verhandlung wird veranstaltet, um ein Exempel zu statuieren. Es ist ein symbolischer Prozess gegen die Anti-Loi-Travail-Bewegung und gegen die zunehmende diffuse Feindschaft gegenüber der Polizei. Wir sollten uns davon nicht knebeln lassen. Zeigen wir uns solidarisch mit denjenigen, die unsere Revolte ausbrechen liessen, und deswegen der Repression ausgesetzt sind. Kommen wir zahlreich zum Prozess und überlassen wir den Gerichtsaal nicht den Journalist_innen, und Bullengewerkschaftler_innen. Unsere Solidarität und Revolte muss auch auf der Strasse lebendig werden. Hier und anderswo lassen wir die Justiz nicht heimlich urteilen,  sabotieren wir die Ketten der Kontrolle und des Einsperrens, wehren wir uns gegen die Überwachung unserer Leben und gegen die verschiedenen Massnahmen, die diese Kontrolle total und permanent machen wollen.

Freiheit für die Angeklagten wegen der Entzündung eines Bullenwagens am 18 Mai 2016! Freiheit für alle!

Save

Wien: Freispruch beim Prozess wegen Widerstand vom 8.Juli 2017 am Landesgericht

Sonntag, September 17th, 2017

Am Fr. 8. Juli fand im Wiener Landesgericht der Prozess gegen einen Beschuldigten statt. Er wurde im Zweifel freigesprochen. Es ging um den Vorfall im Zuge eines Picknicks im Schuetzpark

Verhandelt wurde in einem recht kleinen Saal, was gleich zu Beginn fuer Konflikte mit dem Richter Thomas Kreuter sorgte. Etwa die Haelfte der ungefaehr 30 solidarischen Zuseher_nnen mussten vor dem Gerichtssaal warten bevor nach ca. 90min das Urteil gesprochen wurde.

(mehr …)

[Wien] Repression nach Hausbesetzung in der Kienmayergasse

Dienstag, September 5th, 2017

Kam per Mail!! Bitte weiterverbreiten!!

Einen Monat nach der Räumung der Hausbesetzung in der Kienmayergasse 15 im 14. Bezirk in Wien luden die Besetzer*innen zu einem Picknick im angrenzenden Schützpark am 21. Mai 2017 ein.

Nach kurzer Zeit erschienen jedoch auch uneingeladene Gäste: die Polizei kam mit einem Großaufgebot inklusive Polizeihund und wollte die Personalien sämtlicher Anwesenden kontrollieren.

Im weiteren Verlauf der Situation wurde eine Person für mehrere Stunden inhaftiert. Ihr wird nun Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen. Ein ausführlicherer Bericht über die Situation findet sich z.B. hier: https://revolte.blackblogs.org/revolte-nr-18-juni-2017/bullenschikane-im-schuetzpark/

Der Prozess findet nun diesen Freitag, den 8.9. am Wiener Landesgericht statt. Wir rufen zur Solidarität mit dem Angeklagten auf. Kommt zum Prozess, zeigt euch solidarisch!

Freitag, 8.9.2017
14:00 – 15: 00 Uhr
Landesgericht Wien, Wickenburggasse 22, 1080 Wien
Saal 208 (2. Stock))

weitere Infos unter: kienmayergasse15.noblogs.org

[Aachen] Urteil im Prozess gegen die angeklagten Anarchisten

Mittwoch, Juni 7th, 2017

Heute, 7. Juni 2017, hat der Richter das Urteil im Prozess gegen unsere Kameradinnen ausgesprochen, die beschuldigt werden 2014 eine Filiale der Pax Bank in Aachen überfallen zu haben. Obwohl unser Kamerad freigesprochen wurde, haben sie unsere Kameradin und Schwester zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil zeigt deutlich, dass nicht nur der Tatbestand verurteilt wurde, sondern auch die Ideen, unsere anarchistischen Ideen, die Solidarität und die Haltung nicht mit der Herrschaft zu kollaborieren. Trotz der Absicht unseren Ideen und unserer anarchistischen Praxis einen Schlag zu versetzen und diese zu unterdrücken, sind wir und werden wir auch weiterhin stolz und überzeugt sein wer wir sind und wissen wofür wir kämpfen.

Genau das haben wir auch mit unseren Aufschreien der Wut und der Solidarität im Saal getan, genauso wie unsere Kameradin, die uns mit Würde, erhobenem Hauptes und erhobener Faust grüßte als sie mitgenommen wurde. Auf dass dieser Sturm der Wut, des Hasses und der Liebe für die Kameradin kräftig weht und sich auf diese ganze verdammte Welt ausbreitet.

Ohne Freiheit für unsere Kameradinnen, gibt es Krieg unseren Feinden.

Einige solidarische Anarchistinnen.

Demonstration in Barcelona um 20:00 – Plaça Lesseps.

Es lebe die Anarchie!

Save

[Aachen] Kurze Zusammenfassung des 23. Verhandlungstages

Montag, Juni 5th, 2017

Die Sitzung des 31. Mai begann mit dem Antrag von einer der Anwältinnen der Verteidigung ihr Plädoyer ausweiten zu dürfen, indem sie die deutsche Übersetzung des Beschlusses zur Archivierung des Falles Pandora 1 einreichte.

Die Staatsanwaltschaft ihrerseits wollte den Prozess wieder aufnehmen, da es ihr zufolge neue Elemente gebe. Sie ist bei der Suche nach dem Namen des Kameraden im Internet darauf gestoßen, dass einer der Kameraden 15 Jahre im Gefängnis in Portugal verbracht hatte. Damals waren seine Vorstrafen beim portugiesischen Konsulat angefordert worden, diese kamen jedoch nicht zum Vorschein, da sie bereits verjährt waren. Die Staatsanwaltschaft legte außerdem einen Artikel vor, den sie auf Indymedia Barcelona gefunden hatte und der von seinen kämpferischen Erfahrungen und seinen Jahren im Gefängnis berichtet. Obwohl das Schwurgericht beschlossen hatte, keine neuen Beweise zu akzeptieren, wird man diese neuen Elemente auf Anfrage der Staatsanwaltschaft miteinbeziehen. Danach begann das Plädoyer der Verteidigung des Kameraden, welches noch ausständig gewesen war:

Es wurde darauf bestanden, dass die neuen, durch die Staatsanwaltschaft vorgeführten, Elemente unbrauchbar seien, da jene Vorstrafen zu diesem Zeitpunkt in Portugal nicht existieren würden. Außerdem wurde bekräftigt, dass es sich beim Vorgelegten nicht um Beweise sondern um Propaganda der Staatsanwaltschaft handle.

Es wurde noch einmal zur Sprache gebracht, dass die DNA-Probe illegal genommen worden war (ohne jegliche Genehmigung durch eine Richter).

Die Zeugin (Angestellte der Bank), die meint den Kameraden erkannt zu haben, sei beeinflusst gewesen durch den Artikel in der lokalen Presse, in dem sein Foto verwendet worden war und behauptet wurde er sei der Räuber. Bei ihrer ursprünglichen Zeugenaussage bei der Polizei meinte sie eine Person gesehen zu haben, die keine Maske trug und die Person, die im Video des Tresors erscheint (laut Zeugen, die einzige die keine Maske trug), ist keine der Angeklagten (bestätigt durch die Expertin für Biometrie der Staatsanwaltschaft).

Er verlangte den Freispruch seines Klienten.

Die Urteilsverkündung wird am nächsten Verhandlungstag, dem 7. Juni, um 9:00 Uhr stattfinden.

[Aachen] Zusammenfassung des 22. Verhandlungstages

Donnerstag, Mai 25th, 2017

Die Sitzung des 22. Mai begann mit der nochmaligen Behandlung des Themas der Reise von einer der Angeklagten mit Blablacar durch Frankreich. Die französische Zeugin hat einen Brief geschrieben, in dem sie mitteilt, dass sie nicht als Zeugin erscheinen wird, sie jedoch die Angeklagten auf einem Foto erkennen würde. An diesem Punkt meinte der Richter, dass er keine weiteren Zeugen oder Beweise akzeptieren würde.

Deshalb wurde daraufhin mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft begonnen, welches sich als sehr lange und vage darstellte. Die Anklage lässt sich folgendermaßen zusammenfassen:

Die Staatsanwaltschaft hat das Konzept „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten, welches das Argument gewesen war, das der Richter im Fall der Kameradin aus den Niederlanden angewendet hatte) genommen, um es umzudrehen und zu argumentieren, dass es viele Beweise gebe, die aufzeigen, dass die Angeklagten am Überfall teilgenommen haben.

Die DNA-Proben, die im Inneren der Bank (Schraubenzieher) und in einer Tasche außerhalb der Bank (Kleidung, Perücke und Brillen) genommen wurden, belegen, dass die Angeklagten am Überfall teilgenommen hatten, obwohl es sich nicht beweisen lässt, dass sie zu einem anderen Zeitpunkt in Aachen gewesen waren. Ein weiteres Argument (um zu erklären warum die Räuber bei einem dermaßen professionellen Überfall Spuren von DNA hinterlassen hatten) ist, dass die Angeklagten sich bewusst waren, dass ihre DNA in keiner Datenbank vorkam und sie es sich deshalb erlauben konnten, sie dort zu hinterlassen, um sich so schnell wie möglich der Werkzeuge und der Kleidung zu entledigen.

Die Zugehörigkeit zur Bewegung der extremen Linken oder anarchistischen Bewegung der Angeklagten, die internationalen Verbindungen zu anderen Bewegungen und die Verbindung mit dem Umfeld der niederländischen Kameradin.

Das Wiedererkennen einer Zeugin (Angestellte der Bank) von einer der Angeklagten auf einem Foto in einer Lokalzeitung. Außerdem wurde als erschwerend angesehen: Die psychologischen Folgeerscheinungen aller Angestellten, da die Räuber wussten, dass es sich um 18 Arbeiter innerhalb der Bank handelte. Die Vorstrafen von einer der Angeklagten (Versuchter Diebstahl mit Gewaltanwendung) und im Fall der Frau, dass sie von den Zeugen als Kopf der Gruppe dargestellt wurde.Deshalb wurden 9 Jahre für den Kameraden und 8,5 Jahre für die Kameradin verlangt.

Danach hielten die zwei Anwältinnen der Kameradin ihre Plädoyers:

Die Anwesenheit der DNA in der Tasche lässt sich auch anderwärtig erklären. Außerdem gab die Expertin an, dass sich nicht bestimmen lässt, wie lange sich eine Spur bereits auf einem Gegenstand befindet, und dass sie zwischen Gegenständen übertragen werden kann.

Die Zugehörigkeit zum anarchistischen Milieu belegt nicht, dass sie am Überfall teilgenommen haben, sie kennen beispielsweise viele Leute, die mit der Aktion sympathisieren, jedoch niemals eine Bank überfallen haben.

Einige Zeugen haben ausgesagt, dass sie keine Frau bei dem Überfall gesehen hätten, während ein anderer angab zwei gesehen zu haben, wodurch man nicht belegen kann, dass die Angeklagte der Kopf der Bande gewesen sei.

In Bezug auf das biometrische Gutachten, konnte keine der zwei Angeklagten identifiziert werden.

Deshalb verlange sie die Freiheit ihrer Klientin.

Auch einer der Anwälte des beschuldigten Kameraden hielt sein Plädoyer:

Er legte Nachdruck auf die illegale Abnahme der DNA (ohne Genehmigung eines Richters). Und darauf, dass die DNA des Schraubenziehers sich auf viele Art erklären lässt (einer der beweglichsten Gegenstände, die es gibt).

Außerdem habe die Staatsanwaltschaft in Bezug auf die politische Frage gelogen (vor allem bei allem, was mit den Ermittlungen der Mossos d’Esquadra, GAC, dem Urteil im Fall von Pilar, etc. zu tun hat).

Der Angeklagte hat Familie in Frankreich, die er häufig besucht und, dass dies nicht beweist, dass er sich an einem der Tage in Aachen befunden hatte.

Auch er verlangte die Freilassung seines Klienten.

Die nächste Sitzung wird am 31. Mai stattfinden, bei der auch der zweite Anwalt des Kameraden sein Plädoyer halten wird. Wahrscheinlich wird es am nächsten Verhandlungstag, dem 7. Juni, zu einer Urteilsverkündung kommen.

[Aachen] Zusammenfassung des 21. Verhandlungstages

Montag, Mai 22nd, 2017

Sitzung des 18. Mai.

Die Staatsanwaltschaft begann die Verhandlung mit dem Vortragen von Information, die sie als relevant erachtet in Bezug auf die vermeintlichen Reisen, die einer der Angeklagten mit Blablacar zwischen Frankreich und Barcelona durchgeführt haben soll. Das heißt, dass das LKA Blablacar kontaktiert hatte, aufgrund einiger Nachrichten, die auf einem von der Polizei überwachten Telefon eingegangen waren und von dem Reservierungen für Fahrten durchgeführt worden waren. Blablacar stellte alle Informationen zu dieser Telefonnummer und den vermeintlichen Reservierungen zur Verfügung.

Bei der Verantwortlichen zur Erläuterung aller Informationen in Zusammenhang mit den Reisen und den Informationen von Blablacar, handelte es sich um eine Polizistin des LKA, die Teil der Ermittlungen ist. Sie gab die Anzahl der Fahrgäste im Auto, sowie die gemachten Stationen, Preis, ohne dass es sich dabei um wichtige Details für den Fall handelt. Der Richter hatte in der vorhergehenden Sitzung die Person kontaktiert, die das Auto lenkte, um sie als Zeuge zu laden, worauf diese geantwortet hatte, dass sie nicht erscheinen werde. Gleichzeitig hatte auch das LKA mit ihr Kontakt aufgenommen, um seinerseits einigen Antworten nachzugehen.
Sie baten sie um Details zur Reise, ob sie währenddessen Gespräche geführt hatte, wo sie auf der Strecke ausgestiegen wären, etc. Man hatte ihr außerdem ein Foto der angeklagten Person gezeigt, die sie als jene Person erkannte, die sie mit ihrem Auto abgeholt hatte, aufgrund einer Kontaktaufnahme durch die Webseite von Blablacar.
Während dem Vormittag wurde als Beweis jener Schraubenzieher vorgeführt, der im Tresorraum der Bank vorgefunden worden war und der angeblich die DNA von einem der Angeklagten enthalten soll. Es begann eine lange Debatte über die Herkunft dieses und anderer in der Bank vorgefundenen Werkzeuge, wobei aufgezeigt wurde, dass der Schraubenzieher von französischer Herkunft sein könnte.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die vom Schraubenzieher gewonnene DNA auf einer flachen Oberfläche gefunden worden war, und dieser von einer anderen Person verwendet worden wäre, dass die vorhergehende DNA verschwunden wäre, und verwendete dieses Argument als Teil der Beweisführung für die Anklage. Die Verteidigung zerpflückte diese Argumentation aufgrund von fehlender Schlüssigkeit der Analyse und der Richter lehnte diesen Beweis als Teil des Falles ab. Die Anwälte bezeichneten diese Behauptungen der Staatsanwaltschaft als „falsche Darstellungen“.

Nach einer ganzen Sitzung mit Diskussionen zwischen der Staatsanwaltschaft und den Anwälten der Verteidigung, wurde nach Überlegungen zwischen den Richtern geschlussfolgert, dass die von der Staatsanwaltschaft vorgeführten Beweise in Bezug auf die Reisen mit Blablacar von Frankreich nach Barcelona, nicht beweiskräftig oder relevant für den Fall sind, sodass sie nicht Teil der Anlage der Anklage sein werden.

Beim Versuch eine der angeklagten Personen mit der radikalen Linken und als bekannte und aktive Person in kämpferischen Milieus in Zusammenhang zu bringen, trug die Anklage zwei Situationen vor:
– Die Versendung eines Briefes mit einem Poster von einer mit dem Fall solidarischen Veranstaltung, in dem der Absender erklärt, dass es ungefähr einen Monat gedauert hat, um eine Antwort zu erhalten.
– Beschattungen der belgischen politischen Polizei (Staatschutz) durchgeführt im Jahr 2010 in Brüssel, im Rahmen eines „No Border Camps“.

Für die nächste Sitzung ist der Beginn der Vorschläge zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft vorgesehen, da der Teil der Beweise und Zeugen als abgeschlossen angesehen wird. Obwohl man nicht ausschließen kann, dass die Staatsanwaltschaft ein weiteres Ansuchen einbringt, um mehr Zeugen zu laden.
Solidarische Menschen und Freundinnen waren im Saal anwesend, um die angeklagten Kameraden zu unterstützen!

Die nächste Sitzung wird für den 22. Mai um 9:00 Uhr bestätigt.
Die Verhandlungstage 31. Mai, 7. und 13. Juni bleiben aufrecht, jedoch offen für Änderungen und/oder Neuigkeiten.

[Aachen] Zusammenfassung des 20. Verhandlungstages

Samstag, Mai 20th, 2017

Die Sitzung des 12. Mai drehte sich um die Aussage der Expertin für Biometrie auf Ansuchen der Staatsanwaltschaft. Zu Beginn stellte sie klar, dass die Qualität der Bilder (Überwachungsvideos des Erdgeschosses der Bank, wo sich der Tresor befindet) sehr schlecht sei, dass sie eine sehr schlechte Auflösung hätten, was sich auch auf das biometrische Gutachten auswirke. In Bezug auf die Physiognomie des Körpers, lassen sich aufgrund der Kleidung, welche die Personen auf den Bildern tragen, weder die Silhouette noch die Größe oder die Form des Kopfes bestimmen. In Bezug auf das Gesicht der Frau, konnten ausschließlich die Gesichtszüge der unteren Hälfte bestimmt werden, bei denen nichts markantes übereinstimme, lediglich einige Teile könnten übereinstimmen, jedoch sind diese bei vielen Leuten sehr gewöhnlich, wodurch man nicht sichergehen kann, ob es sich um die gleiche Person handelt oder nicht.
Im Fall des Mannes, der in dem Video zu sehen ist, sind die Gesichtszüge noch weniger übereinstimmend. Die Expertin meinte, dass es sich ihrer Meinung nach nicht um die gleiche Person handelt.

Die Sitzung wurde mit einem weiteren „Beweis“ der Staatsanwaltschaft fortgeführt. Eine angebliche Zeugin soll mit einer der Angeklagten an den Tagen um den Überfall mit blablacar gereist sein. Diese (französische) Frau arbeitet für eine Firma, die Werkzeuge der gleichen Marke verkauft, von der auch einige in der Bank gefunden worden waren, etwas das die Staatsanwaltschaft als Zufall betrachtet.
Wiederum weigerte sich die Staatsanwaltschaft zu erklären, wie sie zu dieser Zeugin gekommen war (die sich übrigens weigert auszusagen), da die Ermittlungen weiterlaufen und sie den Anwältinnen jenen Teil der Akten nicht zu Verfügung stellen will. Schlussendlich hat die Staatsanwaltschaft einige Teile der Akten gestrichen und den Anwältinnen jenen Teil der Akten weitergegeben.

[Aachen] Kurze Zusammenfassung des 18. und des 19. Verhandlungstages

Samstag, Mai 13th, 2017

In der Sitzung vom 28. April sagte die Expertin der Polizei zum Thema Kommunikation aus. Man konzentrierte sich auf Mitteilungen, Anrufe und geteilte Kontakte der verschiedenen beschlagnahmten Telefonen. Es wurde konkludiert, dass es in den Telefonen keine Willkommensmitteilungen anderer Länder gab, und dass Vodafone keinen Zugang zu den Daten aus dem Jahr 2014 hat (da sie verpflichtet sind diese nach einem Jahr zu löschen). Im Vergleich der Adressbücher der Telefone kamen einige gemeinsame Telefonnummern zum Vorschein, aber andererseits gab es keine Anrufe zwischen diesen Telefonen im Zeitraum um das Datum des Überfalls. Es gab ein spezielles Interesse für die Bedeutung von Mitteilungen von Kurznummern (wie des Kundenservice der Telefongesellschaften) und die Staatsanwaltschaft gab an, dass das Ersuchen an Vodafone Spanien erst zwei Wochen zuvor durchgeführt worden war.
Außerdem war in einer der am 13. April durchsuchten Privatwohnungen nichts Beweislastiges gefunden worden.

Die Sitzung vom 5. Mai bestand aus der Verlesung einiger Teile der Akten. Einerseits brachte die Verteidigung anderes Beweismaterial ein, das Anhand des Urteils, das den Fall Pandora 2 eingestellt hatte, und des Urteils von Monica und Francisco, belegt, dass es sich bei den GAC nicht um eine terroristische Organisation handelt.
Andererseits wurde jenes Rechtsmittel verlesen, das im Dezember 2016 durch den Anwalt von einem der Kameraden gegen den Beschluss der Untersuchungshaft eingelegt wurde, in dem angeführt wird, dass u.a. die DNA-Probe (in einer vorgespielten Alkoholkontrolle) illegaler Weise genommen worden war, weswegen sie nicht gültig sei. Das Gericht in Köln rechtfertigte den Verbleib des Kameraden im Gefängnis mit der Schwere der Tat und fügte Hinweise zur Verbindung der Angeklagten mit der anarchistischen Bewegung hinzu.
Außerdem wurde der Lebenslauf (in Bezug auf ihre Anstellungen) von einer der Kameradinnen verlesen, damit das Gericht die Angeklagte besser kennenlernen könne.

Die nächsten Sitzungen:
12. Mai: Expertin für Biometrie vonseiten der Staatsanwaltschaft.
18. Mai: Plädoyer der Staatsanwaltschaft und möglicherweise Forderung des Strafmaßes.
22. und 31. Mai: Plädoyers der Verteidigung.
7. und 13. Juni: Ohne Programm, abhängig von den Geschehnissen der vorhergehenden Sitzungen.

WIR RUFEN DAZU AUF DER VERHANDLUNG BEIZUWOHNEN!!!!
Unsere Anwesenheit in diesen letzten Sitzungen ist wichtig!!!!!
Damit unsere Kameradinnen nicht alleine sind und die Wärme und Kraft der Freunde und solidarischen Personen fühlen!!!!!

[Aachen] Zusammenfassung des 17. Verhandlungstages

Donnerstag, Mai 4th, 2017

(gefunden auf: solidariteit.noblogs.org)

Die Sitzung vom 24. April dauerte kaum drei Stunden. Anfangs wurde versucht die Termine so zu „koordinieren“, damit der biometrische Experte aussagen könne. Das sollte eigentlich am 25. April passieren, jedoch konnte der Zeuge nicht und da die Staatsanwaltschaft darauf insistierte, dass es sich um einen wichtigen Zeugen handle, wurde die Terminplanung des Prozesses angepasst. Das soll nun am 12. Mai der Fall sein (obwohl eine Bestätigung noch aussteht). Die für den 25. April geplante Sitzung wurde also abgesagt und vorläufig wurden drei zusätzliche Sitzungen geplant: 31. Mai & 7. bzw. 13. Juni.

Die Sitzung bestand aus der Verlesung eines Teiles der Akten. Auf der einen Seite handelte dieser von den bei den Hausdurchsuchungen beschlagnahmten Telefonen, es wurden Nummern verglichen, die sich im Speicher mehrerer Telefone befanden, ohne dabei die Schlussfolgerungen der Polizei zu hören, was die Anwälte verhindert hatten (sich auf irgendein deutsches Gesetz berufend). Außerdem wurde die Rechnung des Telefons einer der Angeklagten verlesen; es gibt einige SMS-Kurzmitteilungen, die nicht auf der Rechnung zum Vorschein kommen, und die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass es sich dabei um Roaming-Nachrichten handle, obwohl die Anwälte anmerkten, dass sich auch um Reklamenachrichten handeln könne (die ebenso wenig auf der Rechnung erscheinen). Darüberhinaus müssen, den Richtlinien der Firma Vodafone zufolge, die Daten nach einem Jahr gelöscht werden, weshalb die Daten dieser Rechnung (zur Verfügung gestellt von der spanischen Polizei) nicht verwendet werden können und sie illegaler Weise beschaffen worden waren.
Aufgrund all dessen, beantragten die Staatsanwaltschaft und der Richter die Kommst eines Experten der Polizei als Zeuge, um zu erklären wie diese einerseits zu diesen Daten gekommen waren und andererseits ob die erwähnten Nachrichten Roaming-SMS seien oder nicht. Das wird am nächsten Verhandlungstag, dem 28. April, der Fall sein.
Zum Abschluss wurde ein, in Berlin abgeschickter, Brief an eine der Kameradinnen vorgelesen, zusammen mit einem Plakat von einem Vortrag über den historischen Bezug der Anarchisten mit der Enteignung. Außerdem wurden Bekennerschreiben von, sich in der letzten Woche in Deutschland ereignenden, Aktionen in Solidarität mit unseren eingesperrten Kameradinnen verlesen.

Die nächste Sitzung findet also am 28. April um 9:00 morgens statt.

[Ende Gelände/Deutschland] Verfahren gegen Clumsy eingestellt

Dienstag, Mai 2nd, 2017

Quelle: linksunten & ABC Dresden

Am 27. April 2017 fand am Landgericht Görlitz der Berufungsprozess des Anarchisten Clumsy statt. Clumsy beteiligte sich letztes Jahr am Pfingstwochenende im Rahmen der Ende Gelände Proteste an einer Gleisblockade, wurde bei der Räumung von LAUtonomia wegen Hausfriedensbruchs festgenommen und musste fast acht Wochen in Untersuchungshaft verbringen. Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft Störung öffentlicher Betriebe nach § 316b sowie schwerer Hausfriedensbruch vorgeworfen. Im Juli letzten Jahres wurde er zu 120 Tagessätzen zu je 13€ verurteilt, wovon die Tage, die er im Knast sitzen musste abgezogen wurden. Gegen diese Entscheidung legte Clumsy Widerspruch ein. Das Verfahren wurde gegen Auflagen eingestellt.

 Der Richter äußerte bereits vor dem Prozess, dass er kein Interesse an einer Strafverfolgung hat und regte daher an, das Verfahren gemäß §153 Abs.2 StPO einzustellen. Wenig überraschend lehnte die Staatsanwaltschaft diesen Vorschlag ab, mit Verweis auf die finanziellen Einbußen von Vattenfall.

Für den heutigen Prozesstag waren demzufolge erneut vier Zeug*innen geladen, unter anderem Herr Haase, der bereits letztes Jahr interessante Einblicke in die sicherheitstechnischen Überlegungen von Vattenfall zum Besten gab. Dieser durchaus unterhaltsame Teil des Verfahrens wurde am Ende des Tages nicht wiederholt.

Nach dem der Richter Clumsys persönliche Daten abgefragt hatte, stellte er zusammenfassend das Urteil dar. Der Anwalt Clumsys äusserte sich zum Vorschlag der Einstellung des Verfahrens: Natürlich stehe die Verteidigung der Einstellung nicht im Weg, allerdings müsste auch die Staatsanwaltschaft eben dem zustimmen. Er wies die Staatsanwaltschaft ebenfalls daraufhin, dass er nicht verstehe warum diese sich Gedanken über die Vattenfall entstandenen Schäden mache. Die Staatsanwaltschaft hätte nicht die Aufgabe eine Interessenvertretung für diesen Konzern zu übernehmen.

(mehr …)

[Aachen/Bankenteignung] 13. April

Donnerstag, April 13th, 2017

Wenn die Vernunft ein Kompass ist, sind die Leidenschaften die Winde
Alexander Pope

Heute ist es genau ein Jahr her, dass unsere Kameradin am 13. April von den Mossos d’Esquadra in einer Operation in Zusammenarbeit mit der deutschen Polizei entführt wurde, sie befindet sich derzeit im Gefängnis von Köln in Untersuchungshaft, während ihr und einem anderen Kameraden (z.Z. im Gefängnis von Aachen) der Prozess gemacht wird. Sie werden beschuldigt eine Filiale der Pax Bank in Aachen im November 2014 überfallen zu haben.

Außerdem wartet die niederländische Kameradin, die letzten Dezember von der Anklage freigesprochen wurde, im Jahr 2013 eine Filiale der Aachener Bank überfallen zu haben, immer noch darauf, ob die von der Staatsanwaltschaft eingelegten Rechtsmittel zugelassen werden oder nicht.

Während der derzeit stattfindenden Gerichtsverhandlung konnte man mit aller Deutlichkeit die Verwendung aller jener Kontrollmechanismen verfolgen, welche den Repressivorganen des Staates zur Verfügung stehen (abgehörte Telefone, Polizeibeschattungen, Austausch von DNA-Datenbanken, Aufnahmen von Überwachungskameras, biometrische Gutachten, Unterstützung verschiedenster Experten aus dem Universitätsmilieu für die forensischen Laboratorien, Kollaboration Beamter verschiedener Staaten, etc.), um das „normale Funktionieren“ einer Gesellschaft zu garantieren, die wir verabscheuen. Eine Gesellschaft, die auf der kapitalistischen Herrschaft und der Unterdrückung, der Kontrolle aller Aspekte unseres Lebens, der Entfremdung des Konsums und dem Elend einer Mehrheit zu Gunsten einiger weniger Privilegierten basiert.
Es interessiert uns nicht, ob die Angeklagten für das verantwortlich sind, was ihnen zur Last gelegt wird, unsere vollkommene Komplizität gilt allen, die die Logik des Privateigentums und der Ausbeutung herausfordern und für ein erfüllteres Leben ihre Freiheit riskieren.

Ebenso wenig interessieren uns ihre Kategorien, wie schuldig oder unschuldig. Um den sozialen Frieden aufrechtzuerhalten, zielt der Staat zuerst gegen einige „übliche Verdächtige“ ab und deren Bestrafung soll ein Zeichen setzten, für alle möglicherweise Widerständigen, die sich wenn es so weit ist selbst dem System entgegen stellen könnten. Und mit der ständigen Bedrohung von „Eintragung, Überwachung, Anklage, Gefängnis” versucht der Staat die solidarischen Bünde zwischen den rebellischen Herzen zu zerstören, die sich angesichts der Auferlegung der Grenzen und Gitterstäbe im gleichen Kampf für die Freiheit erkennen.

Weder unschuldig noch schuldig! Für eine rebellische und internationalistische Solidarität!

Auf dass sie sich auch in der Endphase des Prozesses nicht alleine fühlen! Auf dass sie unsere rebellische Liebe und Herzenswärme fühlen!

Für die Zerstörung der Banken, der Gefängnisse und der Gesellschaft, die dieser bedarf!

Einige Anarchistinnen
Barcelona am 13. April 2017

[Aachen] Zusammenfassung des 15. Verhandlungstages

Montag, April 3rd, 2017

In der Sitzung vom 31. März wurden jene Beweisstücke, eines nach dem anderen, nochmals behandelt, die im Inneren der Bank (Werkzeuge, Zangen, Hammer, Meißel, etc.) und in einer Tasche außerhalb (Kleidung, Sonnenbrillen, eine Perücke und zwei Pistolen) gefunden worden waren und die für die Staatsanwaltschaft mit dem Überfall zu tun haben.
Außerdem wurden die ausgelesenen Daten von mehreren, bei den Hausdurchsuchungen beschlagnahmten, Computern geschildert: Dokumente, persönliche Fotos, etc. Obwohl die Staatsanwaltschaft bereits zum Schluss gekommen war, dass es sich dabei um keine für den Fall relevanten Dinge handle.

Die für 3. April vorhergesehene Sitzung wurde abgesagt. Die nächste Sitzung findet also am 7. April statt, bei der jener Bulle des LKA aussagen wird, der mit den Ermittlungen beauftragt ist und auch den Teil der spanischen Ermittlungen vorlesen wird, welchen der Subinspektor der Mossos d’Esquadra nicht vortragen konnte, da er sich weigerte sich mit vollständigem Namen auszuweisen.

[Aachen] Zusammenfassung 13. und 14. Verhandlungstag

Montag, April 3rd, 2017

Die Sitzung von Montag, 27. März, begann mit der Aussage eines der Angestellten der Pax Bank, der zum Zeitpunkt des Überfalls anwesend gewesen war. Er erläuterte, wie er den Überfall erlebt hatte; er war sich der Anwesenheit von zwei Personen bewusst, obwohl seine Erinnerungen ganz allgemein ziemlich ungenau waren. Er erinnerte sich, dass die Stimmung zu jedem Zeitpunkt entspannt und von Seiten der Räuber behutsam ihm und den anderen Angestellten gegenüber gewesen war, und dass er in einen der Räume der Bank gebracht worden war, wo sie ihn gefesselt hatten. Er berichtete, dass die Räuber, bevor sie sich aus dem Staub gemacht hatten, den Angestellten die notwendigen Werkzeuge hinterließen, um sich zu befreien. Er hatte beobachtet, dass die Regale neben dem Tresor den Ort gewechselt hatten und anders angeordnet waren. Genauso wie die anderen Zeugen erkannte er keinen der Angeklagten im Saal und betonte als Antwort auf die Fragen des Richters, dass er keine psychologischen Folgeerscheinungen nach dem Erlebten hatte.

Der zweite Zeuge sagte aus, dass er der Ehemann der Bankangestellten sei, die am 23. März ausgesagt hatte. Dabei handelte es sich um einen neuen Zeugen, der ausdrücklich aufgerufen wurde, um nach seiner Frau auszusagen, die ausgesagt hatte, dass sie einen der Räuber erkannt hatte, als die Fotos (von einem Mann und zwei Frauen) sah, die eine Kollegin der Bank ihr per WhatsApp gesendet hatte. Der Mann erklärte, wie sich die Situation abgespielt hatte, als seine Frau die Fotos erhielt, nämlich, dass sie sich zusammen auf dem Sofa befanden und seine Frau nervös reagierte. Außerdem erklärte er, dass genauso wie seine Frau ihm damals erklärte, ihr die Angreifer schon zu Beginn die Brille abgenommen hatten und er gab an, dass sie 6 Dioptrie habe.

Der Rest der Sitzung bestand aus der Verlesung einiger Teile der Akten, vor allem in Bezug auf die Bankkonten der Familie von einer der Angeklagten.

Die Sitzung des 28. März bestand wiederum aus der Verlesung verschiedener Teile der Akten.
Der erste Teil betraf das im Haus von einer der Angeklagten beschlagnahmte Material, gefolgt von der Verlesung von einigen, durch den Richter und die Staatsanwaltschaft von Aachen abgefangenen, Briefen.
Der Richter las einen Teil der Akten vor, der einige der Beschattungen behandelt, die die Kameraden betrafen, ebenso wie eine lange Liste von in Deutschland geschehenen Aktionen, in Solidarität mit den beschuldigten Anarchisten.

Die nächste Sitzung wurde für Freitag, 31. März, um 9:00 Uhr bestätigt.

Wiederum waren solidarische Kameraden an beiden Tagen im Saal anwesend, die ihre Solidarität zeigten.

Nichts ist vorbei, alles geht weiter!

[Aachen] Kurze Zusammenfassung des 10. Verhandlungstages

Donnerstag, März 23rd, 2017

In der Sitzung vom 13. März war die Zeugenaussage eines Polizisten (dem Subinspektor der Informationsbrigade mit Sitz in Sabadell) der Mossos d’Esquadra (Katalanische Autonomiepolizei) bezüglich der Ermittlungen im spanischen Staat vorgesehen. Das bedeutet einerseits die Beschaffung der DNA unserer Kameraden und andererseits alles was mit den polizeilichen „Theorien“ zur Finanzierung einer terroristischen Organisation zu tun hat. (mehr …)

[Aachen] Kurze Zusammenfassung des 9. Verhandlungstages

Donnerstag, März 23rd, 2017

In der Sitzung vom 9. März sagten zwei Arbeiter der Bank aus, sowie ein Polizist, der zur Bank fuhr als der Notruf einige Minuten nach dem Überfall in der Zentrale eingegangen war.

Die erste Zeugin sagte aus, dass es ihrer Meinung nach keine Frau bei dem Überfall gab, obwohl sie sich manchmal auf „die Frau“ bezog, subjektiviert durch die anderen Zeugen. Sie erinnerte sich an eine unbestimmte Anzahl von Angreifern; fünf, sechs oder sieben. Alle waren sie kleingewachsen und von der Hautfarbe her allgemein eher Richtung dunkler gehend. Sie erinnerte sich an zumindest eine dunkle und eine blonde Perücke. Der Rest trug Sturmhauben. Sie sagte aus, dass sie beim Überfall nur eine Pistole gesehen hatte und, dass die Angreifer sie schnell dazu zwangen sich auf den Bauch zu legen, wodurch sie fast nichts gesehen hatte. Die Person, welche sich an sie gewendet hatte und von ihr den Schlüssel des Tresors haben wollte, tat dies in korrektem Deutsch, jedoch (sie ist sich nicht sicher) mit einem osteuropäischen Akzent. Sie kam zum Schluss, dass es sich um eine sehr professionelle Bande handeln müsse und, dass es nicht deren erster Überfall gewesen war. Und, dass sie die Raumaufteilung der Bank kannten. Sie erkannte niemanden im Saal wieder. (mehr …)

[Aachen] Kurze Zusammenfassung des 5. Verhandlungstages

Sonntag, Februar 26th, 2017

In der heutigen Sitzung haben jene zwei Straßenkehrer ausgesagt, die am Tag des Überfalls eine Tasche in der nahen Umgebung gefunden hatten. Einer von ihnen sah nicht mal was diese enthielt und sagte fast nichts und der andere, der beim Ausleeren der Tasche in seinen Waagen eine Pistole sah, hatte die Polizei benachrichtigt. Er war sich nicht mehr sicher ob es sich um eine einzige Sporttasche mit einer Plastiktasche drinnen oder um zwei Taschen gehandelt hatte.

Außerdem sagten zwei Polizisten aus, die sich nach dem Überfall in der Umgebung der Bank befanden, diese absperrten und vom Straßenkehrer verständigt worden waren. Sie gaben zu Protokoll, dass sie die Tasche nicht anfassten, einer der Straßenkehrer jedoch schon (mit Arbeitshandschuhen).

Außerdem verlas der Richter verschiedene forensische Gutachten zu den Materialien, die sich im Inneren der Bank befanden (Werkzeuge, Kabelbinder, ein Stanley-Messer mit einem Fingerabdruck, etc.) und ein Gutachten, um zu bestimmen ob die auf dem Tresor und der Eingangstür des Wohnhauses (anliegend an die Bank und am Mitarbeitereingang) gefundenen Spuren mit den im Inneren der Bank gefundenen Werkzeugen übereinstimmen. Dieses letzte Gutachten ist nicht beweiskräftig.

Die nächste Sitzung findet am 2. März, um 9:00 Uhr morgens, statt.

Gefunden auf solidaritatrebel.noblogs.org

[Aachen] Kurze Zusammenfassung des 3.+4. Verhandlungstages

Mittwoch, Februar 22nd, 2017

(gefunden auf: solidariteit.noblogs.org)

In den letzten Tagen haben die Sitzungen Nummer drei und vier des Prozesses gegen die zwei anarchistischen Kameradinnen aus Barcelona stattgefunden, die beschuldigt werden eine Filiale der katholischen Bank in Aachen enteignet zu haben.

Der dritte Verhandlungstag stand im Zeichen der (sehr technischen) Aussage des DNA-Experten des Landeskriminalamts, der die Proben analysierte, welche auf einigen Kleidungsstücken und Werkzeugen gefunden worden waren, und der Methoden zur Bestimmung der Übereinstimmung mit jenen Proben, die (illegaler Weise, wie der Anwalt der Verteidigung anprangerte) von unseren Kameradinnen während einer falschen Alkoholkontrolle bzw. von einer Bierdose genommen worden waren.

Das Gericht und auch die Anwälte stellten ihm verschiedene Fragen und der Experte musste „zugeben“, dass es nicht möglich sei zu bestimmen wie lange eine DNA-Spur sich bereits auf einem Objekt befindet und, dass die Qualität der Probe sich u.a. abhängig vom Material (rauem oder glattem Metall, Kleidung, porösem Material, etc.) oder den hygienischen Bedingungen unterscheiden kann. Außerdem wurden die Bilder der drei Überwachungskameras im Keller der Bank gezeigt (wo sich der Tresor befindet), jedoch ohne weiteren Kommentar.

Am vierten Verhandlungstag sagten die zwei Bankmitarbeiter aus, welche die Schlüssel zum Tresor hatten und mit den zwei Räubern in den Keller hinuntergegangen waren.

Der erste der beiden erinnerte sich an eine Frau mit einer silbernen Perücke und an drei weitere Personen, alle zwischen 20 und 30 Jahre alt. Die Objekte, die ihm vom Richter auf Fotos gezeigt wurden, erkannte er nicht wieder. Dieser Zeuge fertigte damals auf Bitte der Polizei ein Phantombild eines Mannes an und bestätigte, dass es sich dabei um das gedankliche Bild jenes Mannes handelt, der ihn bis zum Tresor begleitet hatte. Er musste außerdem zugeben, dass er die Fotos unserer Kameraden gesehen hat, die in der lokalen Presse verbreitet worden waren. Er erkannte jedoch keine der Personen im Saal als Autor der Tat wieder.

Der zweite Zeuge (Stellvertretender Filialleiter) erinnerte sich an drei oder vier Personen. Eine Frau mit einer schwarzen oder dunkelbraunen Perücke und einer Pistole. In Bezug auf die Fotos, die ihm der Richter zeigte, gab er an, dass die Tasche und die Perücke mit jenen übereinstimmen könnten, an die er sich erinnerte. Die Polizei hatte ihn nicht um ein Phantombild gebeten und ihm auch kein Video gezeigt. Auch er erkannte keine der im Saal anwesenden Personen.

Nach jeder Zeugenaussage wurden die drei Videos erneut abgespielt, um zu sehen ob sich die Zeugen an etwas erinnern könnten, was jedoch nicht der Fall war.

Wiederum konnten die Angeklagten mit dem Rückhalt der solidarischen Kameradinnen rechnen, die im Saal anwesend waren, um ihnen unsere ganze Unterstützung zu übermitteln. Die nächste Sitzung wird am Donnerstag den 16. Februar um 9:00 Uhr stattfinden.

Gefunden auf solidaritatrebel.noblogs.org

[update] Aachen: Kurze Zusammenfassung des zweiten Verhandlungstages

Mittwoch, Februar 15th, 2017

(gefunden auf: solidariteit.noblogs.org)

Heute fand der zweite Verhandlungstag im Verfahren gegen unsere zwei Kameraden statt, die eines Überfalles auf eine Filiale der Pax Bank in Aachen (Deutschland) beschuldigt werden. Drei Zeugen waren anwesend. Zwei Mitarbeiterinnen der Reinigungsfirma der Bank und eine Passantin, die sich in der Umgebung der Bank befand und Personen gesehen hätte, die sich verdächtig verhielten, und daraufhin die Polizei alarmiert hatte.

Ganz allgemein waren die Versionen der zwei Reinigungskräfte bezüglich der Tatsachen von Beginn an sehr unterschiedlich und manchmal sogar widersprüchlich: die Anzahl der Menschen, die an dem Überfall teilgenommen haben soll, variierte; die erste Zeugin gab an, dass es sich um eine Frau mit roter Perücke (welche sie nicht auf den durch den Richter präsentierten Fotos erkannte) und insgesamt drei oder vier Personen gehandelt haben soll, während die zweite Zeugin sich an eine blonde Frau (und sich nicht sicher war ob diese eine Perücke trug oder nicht) und insgesamt sechs Personen erinnerte; sie wusste außerdem nicht sicher ob es eine oder zwei Frauen waren.

Die erste Zeugin gab an, dass die Frau ihr lediglich eine Pistole zeigte ohne diese direkt auf sie zu richten; die zweite behauptete, dass sie diese auf ihren Kopf gerichtet hatte und zweifelte bei der Frage des Richters, ob man ihr gedroht hatte sie zu töten, falls sie schreien würde.

Die dritte Zeugin sagte aus, eine Gruppe von fünf oder sechs Personen gesehen zu haben, worunter zwei Frauen, eine mit langen schwarzen Haaren und die andere mit blondem Haar. Außerdem erinnerte sie sich, dass eine der sechs Personen asiatische Gesichtszüge hatte und sie alle wie Studenten aussahen.

Der Staatsanwalt und der Richter fragten alle Zeuginnen, ob sie die möglichen Beteiligten an dem Überfall unter den Anwesenden erkannten, woraufhin alle drei negativ antworteten. Im Publikum befand sich außerdem ein Zivilfahnder, der sich Notizen machte und alle außerhalb des Gerichtssaals observierte. Als der Anwalt ihn ausfragte, musste er zugeben ein Bulle des LKAs (Landeskriminalamt) zu sein; der Staatsanwalt rechtfertigte dies mit der Aussage, dass es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handle.

Die nächste Sitzung findet am Montag, 13. Februar, um 9:00 statt.

Gefunden auf und übersetzt von: https://solidaritatrebel.noblogs.org/

[Hamburg] Breite Straße-Urteilsverkündung

Dienstag, Dezember 6th, 2016

Quelle: linksunten & Soliblog

Weil die Einlasskontrolle wieder länger dauerte – es waren einige Leute mehr da als gewöhnlich zuvor – beginnt der Prozesstag etwas verspätet. Richter Halbach betritt den Raum und beginnt sogleich das Urteil in großer Geschwindigkeit zu verlesen.

Er erklärt alle vier der gefährlicher Körperverletzung in 10 Fällen, Widerstand, Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung für schuldig. Je Person ist die Strafe leicht unterschiedlich:

  • 1 Jahr 5 Monate
  • 1 Jahr 2 Monate
  • 1 Jahr 3 Monate
  • 1 Jahr 4 Monate

Alle Strafen werden 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Staat.

Bewährungsbeschluss und Begründung sind für alle gleich und werden darum von Halbach jeweils nur einmal für alle verlesen.

Die Bewährungszeit ist 3 Jahre unter Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers. Auflagen sind, die Vorladungen zu befolgen, Änderung der Wohnanschrift mitzuteilen und die Anweisungen des Bewährungshelfers zu befolgen.

Die Bewährung kann widerrufen werden wenn
a. eine Straftat begangen wird
b. unverständlich vorgetragen
c. gegen Auflagen verstoßen wird
Die Kammer kann die Bewährungszeit verlängern.

Das Urteil wird wie folgt begründet:

Es war bekannt, dass das Haus zu Spekulationszwecken leer stand. Die Besetzung fand im Rahmen der Squattingdays statt. Sie war geplant und generalstabsmäßig vorbereitet. Es wurde verbarrikadiert und Verteidigungsmittel ins Haus geschafft wie Feuerlöscher, Farbe und Böller.
Die Angeklagten befanden sich im Haus und entschlossen sich gemeinschaftlich zum Bewurf. Durch die Würfe wurde in Kauf genommen dass Verletzungen oder Beschädigungen auftreten.
Es besteht keine Annahme des versuchten Totschlags.

Die Polizei versuchte durch die Tür zu kommen in Schutzkleidung und mit Schildern geschützt. Dabei wurden sie beworfen mit Böllern beworfen, Farbe überschüttet und ein Feuerlöscher wurde gesprüht. Türen und ein Ofen sind auf dem Gehweg gelandet, die aber niemanden gefährdet haben.
Zu Gunsten der Angeklagten geht das Gericht hier davon aus, dass geguckt wurde dass keiner in der Nähe ist.
Eine unbekannte Person hat einen Kanister mit brennbarer Flüssigkeit ins Treppenhaus gekippt wobei das Gericht davon ausgeht dass das zur Abschreckung war. Als die Polizei im Haus war, waren die Besetzer_innen bereits draußen.

10 Polizisten wurden durch Böller leicht verletzt, zwei leiden bis heute an Tinnitus, es entstand nicht unerheblicher Sachschaden.

Zur Beweiswürdigung:

Die Angeklagten haben sich nicht eingelassen, der schon Verurteilte hatte sich eingelassen, allerdings nur zu sich. Die Angeklagten wurden durch Beweisaufnahme überführt.

Die Geschädigten haben ihre Verletzungen glaubhaft dargestellt. Die Angeklagten sind zweifelsohne identifiziert. Sie wurden unmittelbar nach verlassen des Hauses hinter dem Haus fest genommen, ihre DNA wurde auf Kleidung, die hinter dem Haus lag, gefunden. Es ist nicht ersichtlich warum sie sonst dort hätten sein sollen. Außerdem seien sie deutlich auf den Videos erkennbar.
Das Gericht hat überhaupt keine Zweifel. Das habe die Kammer in einer Vielzahl von Beweisanträgen festgestellt.

Zur rechtlichen Würdigung:

Es gab keinen Exzess einzelner darum sind die Vorwürfe allen zuzuordnen. Beim Vorwurf der „Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion“ sei nur kleinst Feuerwerk ausgenommen und somit hier anzuwenden.

Rechtsfolgen:

Es wird Jugendstrafrecht angewendet, wegen der „Schwere der Schuld“ eine Jugendstrafe. Mit der Überschreitung der Grenze von friedlicher Besetzung zu militantem Verteidigen wurde Selbstjustiz ausgeübt.
Einen rechtswidriger Leerstand kann nicht rechtswidrig behoben werden.
Eine Jugendstrafe ist erzieherisch geboten, als scharfen Appell daran dass das Gewaltmonopol des Staates die Grundlage der friedlichen Gesellschaft ist.

Dann geht er auf die einzelnen Betroffenen ein.
Neben Details aus ihrem Leben, die er beim Urteilsspruch berücksichtigt haben will, erwähnt er immer auch, dass die Tat zwei Jahre zurück liegt und wie lange die Betroffenen in diesem Zusammenhang in U-Haft oder Gewahrsam saßen.

Strafschärfend nennt er die hohe Gefährlichkeit, dass es Vorbereitet war, Selbstjustiz und dass zwei Polizisten davon anhaltenden Tinnitus haben wollen. Polizeibeamte müssen stehen bleiben, auch wenn es eine unangenehme Arbeit ist.

Die Unterschiede in der Strafhöhe begründet er daraus ob die Betroffenen vorher schon Kontakt mit der Justiz hatten und die Dauer der U-Haft bzw. des Gewahrsam.

Rechtsmittel:

Innerhalb einer Woche kann Revision eingelegt werden, die innerhalb eines Monats nach Erhalt des schriftlichen Urteils begründet werden muss.

weitere Berichte zu dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und weitere Infos findet ihr unter: https://breitesoli.noblogs.org

[Deutschland/Aachen] Updates zur Repression gegen die Anarchist*innen aus Barcelona

Dienstag, Dezember 6th, 2016

Quellen: linksunten & contrainfo & Soliblog

Das Aachener Gericht hat die Termine festgelegt für die Verhandlung gegen 2 Gefährt*innen aus Barcelona, die wegen der Enteignung einer Filiale der Pax-Bank in Aachen im November 2014 beschuldigt werden. Das Gerichtsverfahren beginnt am 23. Januar und insgesamt sind 25 Termine angesetzt.

Die zwei Gefährt*innen wurden jeweils am 13. April und am 21. Juni 2016 verhaftet in einer repressiven Operation gegen das Soziale Zentrum Blokes Fantasmas und verschiedene Privatwohnungen durchgeführt von den Mossos d’Esquadra (katalanische Bullen) und deutschen Bullen. Seitdem werden die beiden Gefährt*innen aus Barcelona in den Knästen Aachen und Köln in Untersuchungshaft festgehalten. Nicht vergessen werden sollte, dass auch eine dritte Gefährtin aus Amsterdam gibt, der momentan in einem unabhängigen Verfahren der Prozess gemacht wird, welcher auf der gleichen repressiven Hexenjagd basiert die aufgrund von Bankrauben in Deutschland sich durch ganz Europa gezogen hat.

Von Barcelona aus unterstreichen wir unsere Solidarität und bedingungslose Unterstützung für diese Gefährt*innen und laden alle Individuen und Kollektive ein zusammen zukommen und sich vorzubereiten für jegliche neuen Informationen oder Reaktionen zu der Aggression der Staaten gegen die, die gegen ihre Ordnung und ihr Elend rebellieren.

Die Anarchist*innen, eingesperrt in Deutschland, sind nicht alleine!
Wir wollen sie in Freiheit!
Wir wollen sie unter uns!

————–

Hier sind die genauen Termine des anstehenden Verfahrens:

23. und 26. Januar
9,13,14 und 16 Februar
2,6,9,10,13,20,23,27,28 und 31 März
3,7,24,25,28 April
5, 12, 18 und 22 Mai

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

[Update] Urteil am 8. Dezember 2016 um 11:30

Das Urteil im Gerichtsprozess gegen die Kameradin aus Amsterdam, der letztes Monat stattgefunden hat, wird am Donnerstag 8. Dezember um 11:30 im Justizzentrum von Aachen verkündet werden. Heute, am 5. Dezember, hörte das Gericht die Plädoyers der Verteidigung und der Anklage. Komm’ und zeige deine Unterstützung beim Gericht oder deine Solidarität auf der Straße.

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Aachen: Aktualisierung vom 1.12. und Bekanntmachung des Datums der Urteilsverkündung

Heute, 1. Dezember, war der letzte Tag des Prozesses, um Beweise für oder gegen die Kameradin aus Amsterdam vorzulegen, die von der Staatsanwaltschaft Aachen für einen Banküberfall angeklagt wird, der im Juli 2013 in eben dieser Stadt stattgefunden hatte.

Das bedeutet, dass bei der nächsten Sitzung (5.12.) sowohl die Verteidigung als auch die Anklage ihre Plädoyers argumentieren werden und die Gerichtverhandlung somit zu ihrem Ende kommt. Heute erwähnte der Richter, dass das Urteil möglicherweise schon am Montag den 5. Dezember verlautbart werden könnte, sprach aber auch von der Möglichkeit, dass die zwei Richter und die zwei Geschworenen sich auch mehr Zeit zur Beratung nehmen könnten und das Urteil am Donnerstag 8. Dezember bekanntgeben. Beide Sitzungen sind für 9:30 angesetzt, deshalb sollten alle die anwesend sein wollen nicht vergessen, dass das Warten und die Extrakontrollen bis zu 45 Minuten in Anspruch nehmen können. (Seid spätestens um 8:45 vor Ort!!!)

Seit dem letzten Update hat ein ganzes Karussell von Experten und Polizeibeamten stolz seine Pflicht erfüllt und mit diesem widerlichen Gerichtszirkus kollaboriert.

 

(mehr …)

Aachen: Der 5. Prozesstag gegen unsere Genossin steht an

Montag, November 28th, 2016

(gefunden auf: linksunten.indymedia.org)

1982887151-thumbnailSeit Freitag, 4. November 2016 [Bericht zum Prozess-Beginn auf solidariteit.noblogs.org] läuft vor dem Amtsgericht Aachen der Prozess gegen eine Anarchistin, der die Enteignung einer Bank in Aachen vorgeworfen wird. Der Prozess basiert auf einem jahrelangen Akt der Verfolgung mehrerer nach Freiheit strebender Personen.

Der nächste Prozesstag ist am Montag, 28. November um 9.30 Uhr!

Weitere Termine sind für den

Donnerstag, 1. Dezember

Montag, 5. Dezember

Donnerstag, 8. Dezember und

Dienstag, 13. Dezember angesetzt.

Bedenkt bitte, dass es im Gericht Einlasskontrollen sowie Personalienkontrollen geben wird, seid also früh genug da! Wir empfehlen mindestens 45 Minuten vor Beginn einzutreffen.

Die Anklage soll manifestiert werden, durch eine fast beispiellose und an Verlogenheit kaum zu überbietende Medien-Kampagne. Und er dient einzig dem Zwecke, die Kraft und Tapferkeit derer für immer zu brechen, die für Freiheit und ein selbstbestimmte Leben eintreten, die in diesem System der Unterdrückung und Ausbeutung für eine solidarische Gesellschaft kämpfen.

Es ist für uns nicht von Belang, ob die Beschuldigten „schuldig“ im Sinne der Anklage oder nicht sind. Wir zeigen uns solidarisch mit unseren Mitstreiter/innen, denn es ist offensichtlich, dass die Staatsanwaltschaft Aachen hier als Handlanger/in dieses ekelhaften und von Profitgier triefenden Systems agiert, um Menschen und antiautoritäre Bewegungen zu kriminalisieren und anzugreifen.

Wer den Kapitalismus mit all seinen Ausgrenzungsmechanismen, mit all seinen Widerwärtigkeiten und all seiner Brutalität im Ganzen angreifen will, muss kämpfen. Wer für eine solidarische Gesellschaft kämpft, hat unsere uneingeschränkte Solidarität! Und wer nicht kämpft, hat bereits verloren.

Wir rufen alle dazu auf, sich solidarisch zu zeigen! Kommt zum Prozess am Freitag, 4. November 2016 um 9 Uhr zum Amtsgericht, wenn es euch möglich ist. Lasst uns nicht darauf ausruhen, im Herzen solidarisch zu sein. Es ist noch ruhig. Zu ruhig wie wir finden, im Verhältnis zu den brutalen Erstickungs-Versuchen durch die Herrschenden, denen wir uns – und insbesondere einige Einzelne sich zunehmend gegenübersehen. Wir rufen dazu auf anlässlich des anstehenden Schau-Prozesses, diese Ruhe zu durchbrechen und zur Offensive überzugehen.

Der Schock, den wir erlebten als wir vom Kidnapping unserer Mitstreiter/innen erfuhren, dauert nun schon zu lange.

Unzählige Solidaritäts-Bekundungen in ganz Europa innerhalb der letzten Wochen und Monate, machen eindrucksvoll klar, dass wir nicht alleine sind und unsere Starre überwinden müssen.

Lasst uns unsere Wut über die Verfolgung und Inhaftierung unserer Genoss/innen auch weiterhin und noch viel kraftvoller zeigen! Holt euch die Straßen zurück, informiert eure Freund/innen, schreibt es an alle Wände damit jede/r von unserer Wut weiss. Greift kreativ und entschlossen an, denn goldene Türme wachsen bekanntlich nicht endlos…

Ihr könnt uns tausend-fach die Knochen, doch niemals unsere Ideale brechen.

Für eine kämpfende und solidarische Bewegung. Für die Revolte!

Wir werden hier fortlaufend Informationen zu Soli-Aktionen und dem Prozess-Verlauf einstellen.

Weitere fortlaufend aktualisierte Informationen zu Soli-Aktionen und zu den Hintergründen sind auf http://solidariteit.noblogs.org nachzuschlagen.

Einige solidarische Anarchist/innen.

Berufung gegen das Urteil von Mónica Caballero und Francisco Solar

Sonntag, Oktober 16th, 2016
(gefunden auf: linksunten.indymedia.org)
Berufung gegen das Urteil von Mónica Caballero und Francisco SolarAuf barcelona.indymedia.org wurde angekündigt, dass am Mittwoch, dem 19. Oktober, vor dem Obersten Gerichtshof in Spanien die Anhörung stattfinden wird wegen der Berufung gegen das Urteil von Mónica Caballero und Francisco Solar.

Mónica und Francisco waren im März diesen Jahres zu je 12 Jahren Haft verurteilt worden wegen „Körperverletzung“ und „Sachbeschädigung mit terroristischer Absicht“. Für die Beteiligung der beiden an dem Sprengsatz in der Basílica del Pilar – einer Kirche in Zaragoza – wurden keinerlei triftige Beweise erbracht. Vor dem Urteil hatten die Genoss*innen bereits über zwei Jahre in Untersuchungshaft verbracht (siehe Bericht auf linksunten).

Repression gegen Pro-Choice Aktivist*innen in Innsbruck

Mittwoch, Oktober 12th, 2016

Immer wieder gibt es staatliche Rpression gegen Pro-Choice Aktivist*innen. Diesmal sind Aktivist*nnen in Innsbruck betroffen. Kommt zum Prozess in Innsbruck am 13. Oktober!

Bildergebnis für Pro Choice AnarchismAm 14. November 2015 wurde von den fundamentalistischen und klerikalfaschistischen Abtreibungsgegner*innen „Jugend für das Leben“ eine „Lichterkette für Ungeborene“ in Innsbruck veranstaltet. 30-40 Fundis versammelten sich vor der Schwarz-Mander-Kirche, um Frauen das Recht auf Selbstbestimmung über ihren Körper mit Transpis, Sprüchen und Reden nach dem Motto „Heilung ist auch nach der Abtreibung möglich“, „Ein Viertel unserer Generation fehlt“ oder „Es gibt niemanden, dessen Herz so gebrochen ist, wie die Herzen der Frauen nach Abtreibung“ abzusprechen. Diese Hetze gegen die Selbstbestimmung von Frauen blieb nicht unkommentiert.

Zirka 30 Menschen versammelten sich vor den fackeltragenden Fundis, um gegen die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu demonstrieren. Es wurden Transpis hochgehalten, Parolen gerufen und umgedichtete Lieder gesungen.

Als die Fundis sich bei den Cops beschwert hatten, rückte eine Spezialeinheit an, um die „linksradikalen Gegner“ zum Schweigen zu bringen. Diese versuchte die Gruppe zurückzudrängen, wobei zwei Personen hinfielen und sich die Bullen sofort auf sie stürzten. Die beiden wurden über die Straße gezerrt, hinter einem Polizeibus am Boden fixiert und in Handschellen zur Wache gebracht. Bei zwei weiteren Personen wurde die Identität festgestellt, eine davon wurde ebenfalls festgenommen.

Obwohl die Polizei den Demonstrant*innen durch ihr Einschreiten so schnell wie möglich das Wort verbieten wollte, blieben die Aktivist*innen standhaft und ließen sich nicht einschüchtern.

Daraufhin folgte eine Verwaltungsstrafe von 200€ für eine Aktivistin, außerdem steht allen vier eine Gerichtsverhandlung am 13. Oktober am Bezirksgericht Innsbruck wegen Störung einer Versammlung (§ 285 StGB) und Herabwürdigung religiöser Lehren (§ 188 StGB) bevor. Voraussichtlich werden sich die Anwaltskosten und das Strafausmaß auf mindestens 4000€ belaufen.

Da die angeklagten Aktivist*innen diese Summe nicht alleine stemmen können, rufen wir zur Solidarität auf. Unterstützt die Aktivist*innen mit Spenden, erzählt den Fall weiter und schmeißt Solipartys!

Kommt alle am 13.10. (um 14 Uhr im Saal 12) zur Verhandlung und zeigt, dass feministischer Protest gerechtfertigt ist!

Lassen wir uns im Kampf um Selbstbestimmung nicht einschüchtern!
Kein Gott, kein Staat, kein Patriarchat!
Für eine emanzipatorische und befreite Gesellschaft!

[Berlin] Balu ist morgen frei!

Mittwoch, Oktober 12th, 2016

(gefunden auf: aaronbalu.blackblogs.org)

Heute (Anm. 11. Oktober) war der erste Prozesstag von Balu. Der Prozess dauerte von 9:30 bis ca 15:30. Die Besucher*innen mussten sich massiven Sicherheitsvorkehrungen unterziehen, eine Berliner Einsatzhundertschaft war im Einsatz und der Eingang mit Hamburger Gittern abgesperrt. Parallel fand im gleichen Gebäude der Prozess gegen Ali statt, zudem kamen auch solidarische Menschen zu eienr Kundgebung gegenüber vom Gerichtsgebäude.

Der politische Charakter des Verfahrens wurde von der Justiz mehrfach versucht, aus dem Verfahren rauszuhalten. Es wurden zwei Zeugen bisher gehört: der angeblich verletzte Bulle der Bundespolizei (BPol Blumberg) und die während der Demo zivil aufgetretende Beamtin mit dem Deckname ‘Hase’, die die Festnahme von Balu angeordnet hatte.

In einer vermutlich vom Staatsschutz PMS-links angeordneten Unterbrechung des Prozesses wurden um ca. 11:00 zwei Besucher*innen von ca. 20 Bereitschaftsbullen der 33. Einsatzhundertschaft gewaltsam im Warteraum verhaftet. Dies geschah ohne vorherige Ankündigung. Die dafür herbeigezogenen Gründe waren weit zurückliegende Verfahren (eine Geldstrafe und eine ausstehende ED-Behandlung). Wir werten dies als einen klaren Versuch der Einschüchterung und Demonstration repressiver Gewalt gegenüber den Besucher*innen, der Beeinflussung der Justiz und der Fortführung der politisch motivierten Kriminalisierung Aller im Namen der Rigaer Straße. Die restlichen Besucher*innen wurden während der Festnahmen daran gehindert, den Warteraum zu verlassen, auf Toilette zu gehen und auch keine weiteren Personen in das Gebäude hinein gelassen. Beide Personen sind mittlerweile wieder frei!

Der Prozesstag endete mit der Entscheidung der Richterin, für Balu Haftverschonung anzuordnen, gegen den Widerstand der Staatsanwältin Sadri-Herzog. Balu ist ab morgen frei!!

Wir werden morgen einen ausführlicheren Bericht und Analyse zum ersten Prozesstag veröffentlichen, aktuelles findet ihr immer hier auf dem Blog.

Der Prozess gegen Balu geht weiter. Freitag beginnt er um 11:00. Vermutlich wird der Prozesswieder im Saal B218 stattfinden. Angekündigt ist er für den Saal 862. Herausfinden könnt ihr es entweder auf diesem Blog oder vor Ort, wenn ihr auf solidarische Menschen oder Absperrungen und Bullen achtet.

Presse zum Prozess:

tagesspiegel // neues deutschland 1 / 2 // Berliner Zeitung

Repression gegen Antifaschist*innen in Wien

Samstag, August 27th, 2016

(gefunden auf: linksunten.indymedia.org)

antifa-acab-520x245Am 1.09.2016 findet in Wien wieder ein Prozess gegen zwei Antifaschist*innen, die gegen den rechtsextremen WKR-Ball demonstriert haben, statt. Die Vorwürfe sind mal wieder Sachbeschädigung, „Gemeinschaftlcihe Gewaltanwendung“ (der in Österreich bisher nicht verwendete Nachfolgeparagraf des Landfriedensbruch) und versuchte Körperverletzung. Zeigt euch solidarisch, kommt zum Prozess und zu der Kundgebung vor dem Eingang des Wiener Landesgericht!

Prozessstart: 09:00 Uhr (01.09.2016)

Landesgericht Wien, Eingang: Wickenburggasse 22

Saal 306


Solidaritätsaufruf von A.:

Liebe Antifaschist*Innen, liebe Freund*innen,

am 24.01.2014 ging ich wie viele tausende Menschen gegen den sogenannten Akademiker Ball in Wien, ein Event der Extremen Rechten, auf die Straße.

Es war ein großer, bunter und zum Teil auch militanter Protest, im Zuge dessen ich, wie einige andere auch, verhaftet wurde.

Während es recht schnell zu großen, medial begleiteten Prozessen kam, wurde mein Fall von der Staatsanwaltschaft sehr schleppend bearbeitet, warum entzieht sich meiner Kenntnis.

Nun werde ich doch noch vor einem Schöffengericht wegen § 274 StGB gemeinschaftlicher Gewalt (Nachfolge-Paragraph Landfriedensbruch) und §126 StGB schwerer Sachbeschädigung angeklagt. Der Prozess wird in den nächsten Wochen stattfinden.

Dadurch kommen zuerst mehrere Tausend Euro Verteidigungskosten und bei Verurteilung unter Umständen noch weitere Kosten auf mich zu.

Diese Kosten kann und will ich nicht alleine tragen.

Recht ist oft nicht Gerechtigkeit, wie wir auch beim Prozess gegen Josef sehen konnten und mein Prozess wird, wie die anderen Prozesse im Zusammenhang mit antifaschistischen Protesten, ebenfalls ein politischer Prozess sein.

Ganz nach der Devise „Getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle!“ bitte ich euch daher mich solidarisch zu unterstützen, einerseits finanziell, andererseits durch eure Anwesenheit beim Prozess.

Danken möchte ich schon jetzt jenen die mich unterstützt haben an jenem Abend als ich in Haft war und dies auch jetzt tun: Vielen Dank den Wiener Rechtshilfe Gruppen, allen Freund*innen und allen die für mich und andere auf Soli-Demos und Aktionen waren!

Gerade in Zeiten einer erstarkten europäischen und besonders österreichischen Rechten, die sich in den letzten Jahren massiv gegen Geflüchtete formiert hat und mit extremer Gewalt gegen diese vorgeht und einer gleichzeitig ansteigenden Repression gegen linke und sich solidarisierenden Gruppen, müssen wir zusammen halten.

Hoch die antifaschistischen Bewegungen!

Liebe Grüße,
A

Kontodaten:
Kontoinhaber: ssf
IBAN: AT6920 4040 0003 087 780
BIC: SBGSAT2SXXX
Verwendungszweck: prozess2016


Solidaritätsaufruf von niemals allein (facebook):

Niemals allein – gegen Nationalismus und Repression

Die Aufregung war groß als der Rechtspopulist Hofer um Haaresbreite in die Wiener Hofburg eingezogen wäre. Dabei bitten dort bereits seit Jahrzehnten rechte Größen aus ganz Europa zum Tanz. Beim Akademikerball schieben Burschenschafter und ihre «alten Herren» des WKR, säbelschwingende Mitgliedern der FPÖ und sämtliche europäischen Rechten ihr «schmückendes Beiwerk» – wie die teilnehmenden Frauen bezeichnet werden – im Walzerschritt über das Parkett und schlürfen Sekt. Dass sich hier auf einer «harmlosen Tanzveranstaltung» zufällig eine internationale, rechte Elite zusammenfindet, glaubt inzwischen niemand mehr – doch das nicht ohne Grund.

Denn seit 2008 gehen Antifaschist*innen gegen den Akademikerball vor, seit 2008 reagiert der österreichische Staat mit Knüppeln, Verboten und Pfefferspray auf den Widerstand. Auch 2014 wurde von vornherein auf Eskalation gesetzt. Boulevardpresse und Verfassungsschutz warnten vor «großteils gewaltbereiten und möglicherweise auch bewaffneten» Aktivist*innen aus Deutschland, die «wesentlich brutaler vorgehen, als hierzulande üblich». Die Polizei rief Sperrzonen aus und kriminalisierte das Tragen von Schals im Januar. Das Aufgebot der Polizei am Abend des Balls war ebenso gewaltig wie gewalttätig.

Die Demonstrationszüge der Bündnisse Offensive gegen Rechts (OGR) und NOWKR, an denen sich ca. 8.000 Menschen beteiligten, wurden von der Polizei am Endpunkt aufgelöst. Infolgedessen kam es zu Eskalationen, bei denen nach Polizeiangaben elf Polizeiautos zerstört und sämtliche Scheiben einer Polizeiwache eingeschlagen worden seien. Außerdem gingen die Schaufenster mehrerer Läden in der Wiener Innenstadt zu Bruch. In der Berichterstattung ist von Ausschreitungen und Krawallen die Rede, es folgten Distanzierungen von bürgerlichen Nazigegner*innen gegenüber den «Randalierern».

14 Aktivist*innen wurden am Abend des Akademikerballs 2014 verhaftet, 17 nach Angaben der Polizei verletzt. Josef S. war einer der Verhafteten. Im Gegensatz zu den anderen verbrachte er ganze sechs Monate in Untersuchungshaft, bis er schließlich zu zwölf Monaten teilbedingter Haft wegen Landfriedensbruchs als Rädelsführer, schwerer Sachbeschädigung und versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt wurde. Das Urteil fußt auf Aussagen eines einzelnen verdeckten Ermittlers, der gesehen und gehört haben will, wie Josef die Krawalle dirigierte.

Zwei Jahre nachdem der österreichische Staat seinen Hauptschuldigen gefunden hat, sollen nun weitere Aktivist*innen zur Verantwortung gezogen werden. Einer von ihnen wurde in der Nähe der Polizeistation am Hof von Polizist*innen zu Boden gerissen, festgenommen und auf die zerstörte Wache gebracht. In ihm sahen die Polizist*innen einen der «Krawalltouristen» aus Deutschland. Sie durchsuchten, fotografierten und beschimpften ihn als «Piefke», «Marmeladinger» und «Marmeladenfresser». Nun steht er in Wien vor Gericht – ihm wird Landfriedensbruch und schwere Sachbeschädigung vorgeworfen – und er muss unter Umständen auch mit zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen rechnen.

Zeigt euch mit ihm und den anderen Kriminalisierten solidarisch.

Niemals allein – gegen Nationalismus und Repression

Spendet an:
Rote Hilfe e.V.
IBAN: DE42 4306 0967 4007 2383 57
BIC: GENODEM1GLS
GLS Bank
Stichwort: NOWKR 2014