quelle: parkbanksolidarity.blackblogs.org
Im Folgenden wollen wir euch über ein Verfahren nach §129 in Hamburg und Bremen informieren, den kollektiven Umgang damit beschreiben sowie individuellen Stimmen betroffener Menschen Platz geben.
Im Sommer öffneten einige Menschen in Hamburg und Bremen ihre Briefkästen und da waren sie wieder: Briefe vom Oberstaatsanwalt Schakau der Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg. Vom 26.05.2020 bis 25.07.2022 haben Ermittlungen verschiedener Behörden in einem §129-Verfahren gegen Anarchist:innen in Hamburg und Bremen stattgefunden. Es ging um ein Vereinigungs-Konstrukt, dem direkte Aktionen, hauptsächlich in Hamburg, über einen längeren Zeitraum zugeordnet werden sollten. Drei der fünf Menschen gegen die die Ermittlungen hauptsächlich gerichtet waren, wurden bereits 2020 im sogenannten Parkbank-Verfahren verurteilt und waren die drei offiziell Beschuldigten in diesem Verfahren. Im Rahmen der Ermittlungen wurden zwei weitere Menschen als potenzielle Mitglieder der konstruierten Vereinigung ausgewählt, gegen die ähnlich ermittelt wurde.
Alles fängt (für uns) mit einem Bericht des BKA an die Generalbundesanwaltschaft an, in dem ein Verfahren nach §129a (Bildung einer terroristischen Vereinigung) gegen die drei Beschuldigten angeregt wird. Dieses wird jedoch von der Generalbundesanwältin Geilhorn abgelehnt, ebenso wie ein Verfahren nach §129 (Bildung einer kriminellen Vereinigung) auf Bundesebene.
Einen Tag später beginnt ein Verfahren nach §129 in Hamburg, geführt von Oberstaatsanwalt Schakau. Im Zuge dieser Ermittlungen werden gegen alle fünf der Mitgliedschaft Verdächtigten Maßnahmen eingeleitet; diese laufen von Anfang Mai bis Anfang August 2021 und beinhalten Observationen mit Foto- und Videoaufnahmen, Telekommunikationsüberwachung (abhören von Telefon-Gesprächen und Mitlesen von SMS), den Einsatz von IMSI-Catchern und stillen SMS sowie Internet-Überwachung (vor allem das Auslesen aller bekannten und erreichbaren E-Mail-Postfächer).