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Verurteilung zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt auf 3 Jahre (=Bewährung) wegen versuchtem Widerstand, schwerer Körperverletzung, sowie Sachbeschädigung beim Rheinmetall-Prozess in Wien. Zusätzlich muss der Betroffene knapp 4k Schmerzengeld zahlen. Urteil nicht rechtskräftig.
Im September 2019 wurden Transparente und ein Graffiti beim Rüstungskonzern Rheinmetall in Wien angebracht. Die erste Verhaftung erfolgte vor dem Firmengelände, nach einer Fahndung u.a. mit Hubschrauber wurden 3 weitere Personen aufgegriffen. Es folgten 3 Hausdurchsuchungen.
Eine Person wurde nach Deutschland abgeschoben und mit einem (mittlerweile als rechtswidrig eingestuftem) Einreiseverbot verhängt. Am ersten Prozesstag erfolgte ein Freispruch und zwei Verurteilung wegen Sachbeschädigung für drei der vier Beschuldigten.
Am heutigen 2. Verhandlungstag ging es v.a. um die Qualifizierung der Körperverletzung gegen den Polizisten, wofür eine Sachverständige geladen war. Sie stellte eine schwere Körperverletzung fest, dies führte zur Anwendung von §84 Abs 4 (höherer Strafrahmen).