quelle: soli-antifa-ost.org
Am 13. April wurde eine Genossin als Zeugin geladen, um im Prozess gegen die vier Angeklagten am OLG Dresden auszusagen. Nachdem sie zuvor ausgefallen war, erschien sie nun zu ihrer zweiten Vorladung mit Zeug:innenbeistand. Dieser stellte direkt zu Beginn der Befragung klar, dass sich die Zeugin auf ein vollumfängliches Aussageverweigerungsrecht nach §55 berufen werde und daher nicht aussagt. Nachdem der Vorsitzenden Schlüter-Staats schon in vorangegangenen Vernehmungen klar zu verstehen gab, dass er ein Aussageverweigerungsrecht in Bezug auf den § 129 nicht vollumfänglich gelten lassen werde, kam der raue Ton nicht unerwartet.