Quelle: freedom for thomas
Im Oktober 2022 jährt sich meine Festnahme zum 26.-mal. Zwecks Vorbereitung für die im späten Frühjahr 2023 anstehende gerichtliche Prüfung über die Fortdauer der Inhaftierung hat das Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Der Gutachtenauftrag
Das LG (Landgericht) Freiburg beauftragte eine renommierte und erfahrene Psychiaterin und Psychoanalytikerin aus München mit der Prüfung der Frage, ob und wenn ja, welche Straftaten ich innerhalb welches Zeitraums mit welcher Wahrscheinlichkeit begehen könnte.
Zudem müsste sie sich zu der Frage äußern, ob eine psychische Störung vorliege und in Folge dieser Störung mit schweren Gewalttaten gerechnet werden muss.
Der Hintergrund