Quelle: emrawi
2.3.2023 – Die Vorwürfe lauten schwere gemeinschaftliche Gewalt und schwere Körperverletzung. Nach circa zwei Stunden legt der Angeklagte ein Geständnis ab. Er wird zu 18 Monaten Haft verurteilt, davon 6 Monate scharf und die restlichen zwölf auf Bewährung.
Zusätzlich zu der üblichen Kontrolle am Haupteingang werden vor betreten des Saals die Handys abgenommen und Name und Ausweisnummer notiert. Währenddessen ist der Angeklagte von Kamerateams und Presse umgeben. Die Verhandlung beginnt um kurz nach eins mit den üblichen Formalitäten: zwei der Schöffen werden vereidigt, Daten des Angeklagten aufgenommen. Der Gerichtssaal ist vollbesetzt. Der Staatsanwalt startet, er behauptet die Besonderheit der Ausschreitungen an Halloween in Linz liege darin, dass es sich um geplante Angriffe auf Bullen gehandelt habe. Die Sprengmasse der geworfenen Böller sei höher gewesen, als die einer „durchschnittlichen“ Handgranate.