Quelle: boem
Organisation von Gefangenen ist nicht erwünscht, das ist keine Neuigkeit. Und so hat es uns auch nicht ganz unvorbereitet getroffen, dass in Österreich schon zum zweiten Mal ein Verein mit dem Namen „Gefangenengewerkschaft“ untersagt wurde. Und das wird uns und insbesondere Oliver Riepan, den Vereinsgründer, auch nicht daran hindern, weiter für eine Gefangenengewerkschaft zu kämpfen.
Die Argumente für diese Untersagung sind aber so originell, dass wir sie einer breiteren Öffentlichkeit nicht vorenthalten wollen. Wobei auch interessant ist, dass die Untersagung der Vereinsbehörde eigentlich recht knapp ausfällt, aber eine sehr lange Stellungnahme des „Bundesministeriums Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz“ beigelegt ist – eher ungewöhnlich, wenn es um eine Vereinsgründung geht. Diese Stellungnahme endet mit der düsteren Feststellung endet, die Vereinsgründung könne „sich zu einer immanenten Gefahr für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auswirken“. Schon ein wenig schockierend für den_die brave_n Bürger_in, wie leicht Sicherheit und Ordnung in einem Knast gefährdet werden können …