Quelle: panopticon.blogsport.eu
Hier den letzten Artikel, den wir in der Nummer 415 der Gefangenen Info veröffentlicht haben.
Von der Soligruppe für Gefangene
Columna
Am 13. November 2013 fand die Operation Columna statt. Der Richter Velasco von der Audiencia Nacional ordnete die Verhaftungen von fünf Anarchist*innen an, wegen dem Antiterrorgesetz. Vorwurf war das Deponieren eines Sprengsatzes im Dom von Zaragoza. Es entstand ein Sachschaden und eine Person wurde leicht verletzt. In dem Dom befindet sich eine Darstellung der Jungfrau Maria, die auch die Schutzheilige der Hispanität („Ideologie der Konservativen diesseits und jenseits des Atlantik, (die) im Wesentlichen rückschrittlich-nostalgisches, auf geistig-kultureller Ebene sich in hohler Rhetorik erschöpfendes Programm des längst obsoleten Imperialismus und Kolonialismus“) ist.
Die verhafteten Personen wurden auch beschuldigt, Mitglieder des „Aufständischen Kommandos Mateo Morral“ zu sein, der sich für den Anschlag, mittels eines Bekenner*innenschreiben, auf den Dom verantwortlich machte. Seit dem ersten Moment wurde diese Gruppe von den Medien, der Polizei und der Staatsanwaltschaft, mit der GAC sowie auch mit der FAI-FRI in Verbindung gebracht. Jahre zuvor, versuchte die Polizei, die Medien, die Staatsanwaltschaft und die Richter*innen, jeden Widerstand in Zusammenhang mit der bewaffneten Gruppe ETA in Verbindung zu bringen. Ab der Operation Columna, wurde ein neuer Akzent gesetzt, alles war nur noch GAC, FAI-FRI und anarchistischer Terrorismus seitens insurrektionaler Anarchist*innen.
Von den fünf Beschuldigten, wurden drei freigelassen und die beiden chilenischen Anarchist*innen – Mónica und Francisco – wurden in U-Haft eingesperrt. Jahre zuvor, während sie noch in Chile lebten, waren beide Mitangeklagte bei dem großen Verfahren gegen die anarchistische Bewegung die den Namen Caso Bombas (Bomben Fall) trug. Insgesamt wurden 14 Anarchist*innen bei diesem Verfahren verhaftet, die für eine Reihe von Anschlägen verdächtigt wurden, 2012 wurden sie freigesprochen.
Am Anfang verlangte die Staatsanwaltschaft 44 Jahre für jeden einzelnen, davon waren neun Jahre für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Gruppe, zwölf Jahre für Verletzungen im Gehör eines Opfers im Pilar und 18 Jahre für terroristische Schäden (Sprengung eines Artefaktes im Dom). Sie wurden im März 2016 letztendlich für eine Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt und am 19. Oktober 2016 fand das Berufungsverfahren gegen Francisco und Mónica statt, wo ihr Urteil auf 4,5 Jahre reduziert wurde.
Am 30. Januar 2017 entschieden sich die spanischen Behörden beide abzuschieben. Was im März desselben Jahres auch passierte. Nach dem spanischen Gesetzbuch werden alle ausländischen Bürger*innen, die einen irregulären Aufenthalt in Spanien haben und ein Urteil von mehr als einen Jahr und nicht länger als sechs Jahre haben, des Landes verwiesen. (mehr …)