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Heute, am 18.07. 2024, fand am Landgericht Flensburg der erste Berufungsverhandlungstag gegen vier Verkehrswende-Aktivist*innen statt. Für eine der Angeklagten endete der Verhandlungstag im Gefängnis. Irene T. sitzt nun eine ganze Woche in Ordnungshaft, weil sie für ihre prozessualen Rechte kämpfte.
Schon bevor die Verhandlung startete war klar, dass heute rauerer Ton herrschte – noch rauer als am Flensburger Gericht üblich. Wer als diverse Person auf das Recht bestand, bei der Einlasskontrolle von einem Arzt oder einer Ärztin durchsucht zu werden, wurde gar nicht erst eingelassen. Wer sich aus Protest gegen diese Diskriminierung bei Betreten des Gerichtes nicht erhob, wurde kurzerhand und ohne Verwarnung des Saals verwiesen. Die meisten Personen wurden von der Justiz aus dem Saal getragen.
Den Zuschauenden ist noch immer unklar, warum Irene T. in Ordnungshaft musste. „Es ist lächerlich, dass sie abgeführt wurde! Es gab dafür keine Grundlage. Irene wollte lediglich Anträge stellen, die zu Beginn der Verhandlung gestellt werden müssen, weil sie danach unwirksam werden. Das hat dem Richter wohl nicht gepasst“, sagt Zuschauerin Verena Gobisch. „Richter Meppen war es einfach völlig egal, ob das Publikum der Verhandlung folgen kann oder nicht.“, ergänzt sie.