Quelle: per mail erhalten
In der Korrespondenz mit Inhaftierten kommt es immer mal wieder dazu,
dass von Haftanstalten oder Gerichten Briefe angehalten, sprich nicht
weiter geleitet werden. Im folgenden soll es um dieses Thema im Kontext
der Untersuchungshaft gehen.
Der Brief vom 25.Mai 2020 und dessen Beschlagnahme
Mit Schreiben vom 25.05.2020 hatte Herr K., er sitzt zur Zeit in
Stuttgart-Stammheim in Untersuchungshaft, weil er zuvor in der
Sicherungsverwahrungsabteilung der JVA Freiburg an einem Übergriff auf
einen anderen Insassen beteiligt gewesen sein soll, mir geschrieben.
Durch Beschluss vom 16.06.2020 wurde der Brief vom Ermittlungsrichter
des AG Freiburg (Az. 32 Gs 1356/20) beschlagnahmt. Unter anderem äußere
sich Herr K. zum Verfahren selbst und zudem beleidige er darin einen
Insassen der Sicherungsverwahrung mit den Worten, bei diesem handele es
sich um einen „geisteskranken Intriganten“, weshalb eine Weiterleitung
an mich ausscheide.