Folgender Text wurde auch im Jänner-Rapidité veröffentlicht und ist gültig für Österreich.
[Stand Jänner 2018]
Schon lange bevor etwas passiert, macht es Sinn sich mit Repression auseinander zu setzen. Überlegt euch also als Politgruppe, Freund_innen, WG… schon im Vorhinein, wie ihr mit solchen Situationen umgehen wollt, wer als Vertrauenspersonen bei einer allfälligen Hausdurchsuchung in Frage kommt, ob ihr mehr Menschen mobilisieren wollt, die vor eurem Haus stehen und euch akustisch beistehen könnten, was euch in dieser doch sehr speziellen Situation stressen wird, wovor ihr Angst habt usw.
Beschriftet in Wgs, Hausprojekten… eure Zimmer mit eurem vollen Namen, verschlüsselt eure Computer und kommuniziert sicher. Beschäftigt euch allgemein mit Antirepressionsarbeit und macht euch mit dem Konzept der Aussageverweigerung vertraut.
Wenn die Polizei vor der Türe steht, dann ist es erstmal sinnvoll, nicht die Nerven zu verlieren, sondern versuchen ruhig zu bleiben und keine Panik zu kriegen. Denn wenn die Cops klopfen oder klingeln und nicht gleich die Türe aufbrechen und in voller Montur und gezogenen Puffn hereinstürmen, dann kann mensch davon ausgehen, dass ca. 3-6 Kripo-Beamt_innen zur Durchsuchung erscheinen und sich zumindest ansatzweise im Sinne der gesetzlichen Vorgaben korrekt verhalten.
Sind die Cops vor der Tür, um euch mitzuteilen, dass ihr z.B. die Musik leiser drehen sollt oder weil sie dir einen behördlichen Brief zustellen wollen, dann dürfen sie die Wohnung/das Haus nicht betreten.
Um die Betroffenen zu überraschen bzw. sie in ihrer Wohnung/Haus anzutreffen, ist es üblich, frühmorgens gegen 4 oder 5 Uhr mit einer Hausdurchsuchung zu beginnen.
Du musst nicht sofort die Haustür öffnen, sondern hast einige Minuten Zeit dich anzukleiden, Freund_innen telefonisch Bescheid zu sagen und die Mitbewohnis zu wecken (Richtwert max. ca. 10 Minuten). Bevor du die Cops hereinlässt: Lass dir den schriftlichen und auf bestimmten Gründen beruhenden Hausdurchsuchungsbefehl zeigen, der gegen konkrete Personen gerichtet sein muss. Die Staatsanwaltschaft ordnet aufgrund einer richterlichen Bewilligung die Hausdurchsuchung offiziell an. Achte auf den amtlichen Briefkopf des Schreibens und von welcher Staatsanwaltschaft es ausgestellt wurde.
Ist das nicht der Fall bzw. haben sie keinen Hausdurchsuchungsbefehl, so musst du sie nur in die Wohnung lassen, wenn die Polizist_innen mit “Gefahr in Verzug” argumentieren. “Gefahr in Verzug” bedeutet z.B., dass bis zur Einholung der staatsanwaltlichen Anordnung die verdächtige Person Zeit hätte, Beweismittel zu vernichten. Spätestens nach 24 Stunden muss dir dann ein schriftlicher Hausdurchsuchungsbefehl zugestellt werden. Es gibt dann noch eine “fremdenrechtliche” Bestimmung, die es relativ einfach möglich macht, einen Wohnraum ohne Durchsuchungsbeschluss zu betreten: Wird argumentiert, dass eine Person ohne gültigen Aufenthaltstitel in der Wohnung ist, darf die Polizei ohne Bewilligung von sich aus in privaten Räumen nach dieser Person suchen.
Welche Gründe sind zulässig für eine Hausdurchsuchung?
Einerseits das Sicherstellen von Spuren einer Straftat (wie z.B. Bekenner_innenschreiben auf PCs, Waffen usw.) und andererseits das Auffinden einer Person, die verdächtigt wird eine Straftat begangen zu haben. Ein Hausdurchsuchungsbefehl muss daher klar auflisten, was konkret gesucht wird. Ist das nicht ersichtlich, ist es rechtlich nicht zulässig. In dem Moment, wo die Hausdurchsuchung auf jurisitisch wackeligen Beinen steht, kannst du dich jedoch nicht dagegen wehren. Nur im Nachhinein hast du eine (zugegeben fragwürdige) Beschwerdemöglichkeit.