Quelle: rechtsinfokollektiv
Am Dienstag dem 18.08.2020 endete das Verfahren gegen 14 (!) Antifaschist_innen mit Freisprüchen in der ersten Instanz. Die Richterin begründete das Urteil eineinhalb Stunden und machte sehr deutlich, dass die Anklage ein Schmarren ist. Die Staatsanwältin Valerie Walcher meldete ein Rechtsmittel (Berufung wegen Schuld und Nichtigkeit) an. Das bedeutet eine weitere emotionale Belastung für die Angeklagten und weitere Kosten für die Verteidigung – bitte weiter Spenden!
Alle Anklagepunkte beziehen sich auf Geschehnisse im Rahmen einer Versammlung, die einen Infostand der rechtsextremen „Identitären“ in Wien nicht unwidersprochen lassen wollte. Die Versammlungsteilnehmer_innen wollten beschriftete Regenschirme vor dem rechtsextremen Infotisch aufspannen und ihn dadurch kritisch kommentieren. Dabei handelt es sich um eine Aktion, die unter dem Namen „Faschist_innen Abschirmen“ in verschiedensten Städten bereits stattfand.