quelle: freedom for thomas
Seit November 2019 bemühe ich mich von Südbaden nach Sachsen in den dortigen Justizvollzug verlegt zu werden. Das Verfahren gleicht fast einer Odyssee, denn trotzdem ich im November 2021 vor dem OLG Dresden gewonnen hatte, verweigert das sächsische Justizministerium weiterhin meine Übernahme.
Das erste Gerichtsverfahren
Wie schon im November 2021 berichtet https://freedomforthomas.wordpress.com/2021/11/20/verlegung-in-ein-sachs… hatte ich in einem ersten Anlauf vor dem OLG Dresden einen Etappensieg errungen. Während die baden-württembergische Justiz der Verlegung ziemlich zeitnah im Frühjahr 2020 zustimmte, weigerte sich die sächsische Justizverwaltung mich in den dortigen Vollzug zu übernehmen, obwohl z.B. für Freund*innen aus der Region die Besuchsmöglichkeiten wesentlich besser wären; außerdem sollte nach Jahrzehnten in baden-württembergischen Vollzugsanstalten ein „Neuanfang“ unternommen werden. Beides überzeugte die Sachsen nicht, weshalb mein Antrag von dort abgelehnt wurde.